Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und Öffentlichkeits-Beteiligungsgesetz leiten Wechsel im Umweltrecht ein mehr Rechte für Verbände und Allgemeinheit
Die heute im federführenden Umweltausschuss beschlossenen Gesetze zur Ausweitung des Verbandsklagerechts der Umweltverbände und zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Zulassungsverfahren für Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen stellen wichtige Schritte in Richtung größerer Transparenz und Kontrolle dar, erklärte der zuständige Berichterstatter Dr. Matthias Miersch.
Die Gesetze sollen die auch von Deutschland unterzeichnete Aarhus-Konvention aus dem Jahr 1998 und entsprechende EU-Richtlinien umsetzen.
Erstmals ist im deutschen Recht das Verbandsklagerecht für Umweltvereinigungen mit dieser Reichweite eingeführt worden. Zudem wird die Öffentlichkeitsbeteiligung z.B. im Bundes-Immissionsschutzgesetz ausgeweitet. Mehr Transparenz und Kontrolle wird zu mehr Fehlervermeidung und damit auch zu mehr Akzeptanz führen, erläuterte der SPD-Umweltexperte.
Miersch machte in dem Zusammenhang aber auch deutlich, dass sich die SPD-Umweltpolitiker in den Verhandlungen für ein generelles Klagerecht der Umweltverbände eingesetzt hätten. Das Gesetz sieht eine Beschränkung von individuellen Rechten Dritter vor. Nach meiner Auffassung sieht das europäische Recht gerade auch vor, die Rechte der Allgemeinheit im Klima-, Natur- und Gewässerschutz durch die Verbände überprüfen lassen zu können, so dass nun ohne Frage ein europarechtliches Risiko besteht, stellte der SPD-Parlamentarier fest. In den Verhandlungen in der Koalition und mit dem Bundesrat, die zudem unter dem Zeitdruck aufgrund des laufenden Verletzungsverfahrens der EU-Kommission standen, sei dieses jedoch nicht durchsetzbar gewesen.
Dieses gelte auch für den Vorschlag, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung auf eine Veröffentlichung der Vorhaben in Tageszeitungen und Internet zu setzen. Der Beschluss sieht die Veröffentlichung neben dem amtlichen Mitteilungsblatt nur alternativ vor.
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an Facebook, Twitter oder Google in die USA übertragen und unter Umständen auch dort gespeichert.
« zurück zur Übersicht
