Miersch: Die Selbstbestimmung muß der Maßstab sein | 200 Besucher bei Diskussion zur Patientenverfügung in Rethen

Das hochkarätige Podium diskutiert mit dem Publikum über die Patientenverfügung
 

Nach Schätzung der Deutschen Hospizstiftung haben etwa 7, 8 Millionen Menschen eine Patientenverfügung unterschrieben. Sie können auf diese Weise vorher entscheiden, ob eine Behandlung abgebrochen oder ihr Leben verlängert werden soll. Viele Menschen wollen selbst bestimmen, was geschehen soll, wenn sie bei einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. „Es geht darum, das Selbstbestimmungsrecht der Menschen zu schützen, die für eine bestimmte Lebenssituation eine Entscheidung treffen wollen“, erklärte der SPD-Bundestagsabgeordnete Matthias Miersch.

Obwohl der Bundesgerichtshof im Jahr 2003 entschieden hat, dass eine Patientenverfügung für die behandelnden Ärzte verbindlich ist, bestehen nach wie vor Schwierigkeiten bei der Umsetzung: Häufig sind Patientenverfügungen ungültig. Zahlreiche Betroffene, Fachleute, Verbände und Politiker sind sich daher einig, dass eine klare rechtliche Grundlage per Gesetz geschaffen werden muss. Der Bundestag hat dabei die grundlegende Frage zu beantworten, welche Reichweite die gesetzliche Regelung erhalten soll. Wie verbindlich soll eine Patientenverfügung den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen vorschreiben, wenn ein Patient nicht mehr ansprechbar ist? An welche formalen Vorraussetzungen soll sie geknüpft sein? Quer zu den Fraktionsgrenzen liegen die Auffassungen zu diesen ethischen Fragen, die Abstimmung ist daher freigegeben.

Vor rund 200 Zuhörern der Diskussion, die von SPD-Landtagskandidatin Dr. Silke Lesemann moderiert wurde, fasste Miersch die aktuelle politische Debatte zusammen. Zwei interfraktionelle Gesetzentwürfe stehen derzeit im Mittelpunkt der Diskussion: Im Entwurf des SPD-Politikers Joachim Stünker müssen Angehörige, Arzte und Pflegepersonal uneingeschränkt dem Willen des Patienten folgen. In Zweifelsfällen entscheidet das Vormundschaftsgericht. Dem Verfasser steht die Möglichkeit offen, z.B. einen nahen Angehörigen mit der Entscheidung zu bevollmächtigen. Im Gegensatz dazu gilt der Patientenwille im Entwurf des SPD-Abgeordneten René Röspel und des CDU- Abgeordneten Wolfgang Bosbach nur mit Einschränkungen: Lediglich im Fall einer unumkehrbar tödlichen Krankheit oder endgültigem Verlust des Bewusstseins bei Komapatienten ist der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen erlaubt. War der Patient nicht in Kenntnis gegenwärtiger und zukünftiger Behandlungsmöglichkeiten, ist die Verfügung ungültig. Zusätzlich entscheidet ein „Konzil“ aus Ärzten, Betreuern und nahen Angehörigen über die Umsetzung der Patientenverfügung.

„Die Selbstbestimmung des einzelnen Menschen muß der entscheidende Maßstab für eine gesetzliche Regelung sein. Ich stehe daher hundertprozentig hinter dem Entwurf von Joachim Stünker, sagte Miersch, Keinesfalls werde jemand zum Verfassen einer Patientenverfügung gezwungen. „Es geht um den Schutz derjenigen, die selbstbestimmt über ihr Leben entscheiden möchten, aber sich nicht mehr äußern können. Diese Menschen möchten nicht, dass ihr Wille aufgehoben wird“. Zu dem Recht auf Fürsorge gehöre auch das Recht, eine Behandlung abzulehnen. Der Bosbach/Röspel Entwurf baue mit der Bedingung einer unumkehrbar tödlichen Krankheitsverlaufs und der Kenntnis aller medizinischen Behandlungsmöglichkeiten zu hohe Hürden auf.

Dr. Dietrich Storp, Chefarzt der Kardiologie/Pneumologie am Agnes-Karll-Krankenhaus bezeichnete eine möglicht sichere medizinischen Diagnose als. „absolute Vorraussetzung für ein würdevolles Sterben“. Einerseits sei ein Menschenleben zu retten, andererseits werde möglicherweise das Sterben unmenschlich verlängert. Bei der Diagnose sei dennoch „eine Restunsicherheit nicht zu vermeiden“. Die Abhängigkeit von der Apparatemedizin äußerten eher gesunde Menschen, Kranke erlebten sie dagegen häufig als hilfreich. Die Situation stelle sich besonders unübersichtlich dar, wenn sich Angehörige und Freunde des Betroffenen nicht einig seien. Er rate daher, sich mit dem Thema zu beschäftigen und das ausführliche Gespräch zu suchen. „Nur im Konsens ist ein würdevolles Sterben möglich“, unterstrich Storp.

Im Vordergrund steht für Brigitte Meyer-Grube die Diskussion mit der Familie um die Frage “was möchte man?“ Die Leiterin der Palliativstation am Krankenhaus Siloah empfiehlt, die Ärzte zu diesen Gesprächen hinzuzuziehen. Im Krankenhaus Siloah werde grundsätzlich geprüft, ob eine Patientenverfügung vorliege, um den Willen des Betroffenen zu beachten. Entscheidend sei aus Ihrer Sicht aber „eine innere Haltung, nicht viel Papier“.

„Wenn ein todkranker Mensch sterben will, hat man ihm nicht zu sagen, ‚das willst Du doch nicht’“, forderte Jürgen Gerdes, Landessprecher des Humanistischen Verbandes Niedersachsen. Beim Selbstbestimmungsrecht des Menschen handele es sich um das höchste Gut., dass auch gelte wenn sich der Zeitpunkt des Todes nähere. Gerdes riet den Zuhörern, eine Patientenverfügung zu verfassen, diese mit anderen zu diskutieren und eine Vertrauensperson als Bevollmächtigten zu benennen, der die Patientenverfügung durchsetzt.

Karsten Brauer, Pastor und Seelsorger am Agnes-Karll-Krankenhaus wies darauf hin, daß sich die Betroffenen meist in einer ambivalenten Situation befänden, die nie ganz eindeutig zu bewerten sei. „Das Selbstbestimmungsrecht ist zu akzeptieren“, so Brauer. Er befürworte Patientenverfügungen, weil sie wichtige Anhaltpunkte für den Willen des Patienten lieferten. Dennoch mahnte er: „Auch mit dem Abfassen einer Patientenverfügung ist das Sterben nicht vollständig regelbar“. Es bleibe das Dilemma, daß man die genauen Umstände des Sterbens nicht kenne, wenn man eine Patientenverfügung verfasse. Der Konfliktstoff zwischen Angehörigen oder Ärzten bestehe damit ebenfalls weiter. Brauer warb dafür, ein „ethisches Konzil“ aus Ärzten und Angehörigen des Betroffenen herzustellen.

Über die Notwendigkeit von Patientenverfügungen bestand nach der sachlich geführten Diskussion ebenso Einigkeit wie über das Ziel, die Sichtweise des Einzelnen stets in den Mittelpunkt zu stellen.

Tipp:
Weitere Informationen bietet die Broschüre „Patentenverfügung“ des Bundesjustizministeriums. Sie ist kostenlos und kann telefonisch beim Publikationsversand der Bundesregierung unter 01805-77 80 90, und per E-mail unter publikationen@bmj.bund.de bestellt oder im Internet unter www.bmj.de heruntergeladen werden.

Das hochkarätige Podium diskutiert mit dem Publikum über die Patientenverfügung
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