Gläserner Abgeordneter

Allgemeine Ausführungen finden Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages

Meine Bezüge als Bundestagsabgeordneter

Diäten 2013: 8252 Euro / Monat (voll zu versteuern, kein 13. Monatsgehalt).

Aufwandsentschädigung 2013: 4123 Euro / Monat (steuerfrei, für Berliner Wohnung, Wahlkreisbüro, Mobilität im Wahlkreis, Teile Bürokosten, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, ...)

Im Gegensatz zum Europaparlament erhalten Bundestagsabgeordnete kein Sitzungsgeld. Im Gegenteil: Verpasse ich eine Abstimmung oder Sitzungstage (auch bei Krankheit), werden mir zwischen 20 Euro und 100 Euro pro Tag abgezogen.

Die Aufwandsentschädigung für meine Mitgliedschaft im Kuratorium Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) beträgt  830,00 Euro, die ich voll versteuern muss.


Amtsausstattung als Bundestagsabgeordneter

Büro und technische Ausstattung:

- Büroräume in Berlin
- 4 PCs und 2 Laptops für mein Büro in Berlin und mein Wahlkreisbüro in Hannover
- Möbel und weitere Ausstattung für das Berliner Büro und das Wahlkreisbüro werden vom Bundestag für die Dauer der Abgeordnetentätigkeit bereitgestellt.


Mitarbeiter/innen:

Einem Bundestagsabgeordneten stehen derzeit 15.798 Euro Arbeitnehmer-Brutto (Stand 1.1.2013) im Monat für die Beschäftigung von Mitarbeiter/-innen in Berlin und im Wahlkreis zur Verfügung. Diese Summe steigt ab dem 1.8.2013 auf 16.019€. Aus dieser Pauschale können auch bestimmte Dienstreisen meiner Mitarbeiterinnen bezahlt werden. Ich beschäftige:

in Berlin:
- zwei Büroleiter (ganze Stellen)
- eine Sachbearbeiterin (3/4 Stelle)

in Hannover:
- zwei Sachbearbeiterinnen (je 1/2 Stelle)

Das Personalbudget wird von der Bundestagsverwaltung verwaltet und nicht an den Abgeordneten ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende.

Für Dienstreisen stellt der Deutsche Bundestag mir folgende Leistungen bereit:

- Flüge im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit
- Netzkarte Deutsche Bahn (1. Klasse)
- Nutzung des Bundestags-Fahrdienstes in Berlin


Bürokostenpauschale:

12.000 Euro im Jahr für Büromaterial, Software, technische Ausstattung, Handy, Internet, Briefpapier, etc.

Bürokosten werden bis zu dieser Höhe gegen Einzelnachweise vom Bundestag bezahlt. Zusätzliche Ausgaben muss ich selbst tragen.

Mein "Fraktionsgehalt"

Meine Tätigkeit als umweltpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion wird mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 1080 € vergütet (Stand Januar 2010), die ich voll zu versteuern habe.


Altersversorgung

Nach mehreren Änderungen im Bereich der Altersversorgung ist derzeit folgende Situation gegeben:

Ein Mitglied des Deutschen Bundestages erhält nach seinem Ausscheiden eine Altersentschädigung, wenn es das 67. Lebensjahr vollendet und dem Deutschen Bundestag mindestens ein Jahr angehört hat. Damit gilt auch für Abgeordnete künftig der Grundsatz „Rente mit 67“.

Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit erhält der Abgeordnete eine Anwartschaft von 2,5 % der monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Der Höchstsatz der Altersentschädigung beträgt 67,5 % der monatlichen Diät. Um dieses zu erreichen, muss ein Abgeordneter mindestens 27 Jahre Parlamentsmitglied gewesen sein. Scheidet er z. B. nach acht Jahre aus, so erhält er einen Anspruch in Höhe von 20 % der monatlichen Diät für die Zeit nach dem vollendeten 67. Lebensjahr.

Übergangsregelung

Für den Übergang zwischen Abgeordnetentätigkeit und Wiedereinstieg in den Beruf erhält ein Abgeordneter für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit ein Übergangsgeld in Höhe der geltenden Diät. Ein Abgeordneter, der acht Jahre dem Parlament angehörte, erhält also für acht Monate das Übergangsgeld, wobei das Übergangsgeld höchstens 18 Monate gezahlt wird und andere Einkünfte ab dem zweiten Monat angerechnet werden.

Aufwandsentschädigungen als Mitglied des Rates der Stadt Laatzen

Ich bin zudem weiter Mitglied des Rates der Stadt Laatzen, weil ich die direkte Verbindung von Kommunal- und Bundespolitik als außerordentlich wichtig ansehe. Ich erhalte dafür eine monatliche Aufwandsentschädigung von 120 Euro und ein Sitzungsgeld pro Sitzung in Höhe von 12,50 Euro.


Tätigkeit als Rechtsanwalt

Politisch aktiv zu sein, setzt nach meiner Auffassung stets ein gewisses Maß an Unabhängigkeit voraus. Seit elf Jahren habe ich mir als selbständiger Rechtsanwalt eine berufliche Existenz aufgebaut. Diese will ich mir erhalten, zumal ich mit meinen 40 Jahren nicht absehen kann, wie lange meine Abgeordnetentätigkeit andauert.
Beurlaubungsmöglichkeiten wie im öffentlichen Dienst, etc. gibt es nicht. Schließlich steht auch die Existenz meiner Mitarbeiter auf dem Spiel, so dass ich die anwaltliche Tätigkeit eingeschränkt fortsetze.

Leider wird durch die aktuelle Veröffentlichungsregelung der Eindruck erweckt, dass ein Anwalt die veröffentlichte Summe als zusätzliches Einkommen bezieht. Dabei wird übersehen, dass es sich um Brutto-Einkommen handelt. Für die Aufrechterhaltung der Kanzlei und für die Bezahlung der Mitarbeiter entstehen jedoch feste Kosten, so dass der wesentliche Teil meiner veröffentlichten Einnahmen für die Begleichung dieser monatlichen Kosten aufgewendet wird.

Deshalb wünsche ich mir aussagekräftigere Transparenzregelungen, die vor allem ermöglichen, bestimmte Interessenskonflikte von Abgeordneten offen zu legen. Unabhängig davon, dass ich selbstverständlich den Veröffentlichungsregelungen nachkomme, setze ich mich deshalb auch für eine Erweiterung dieser Regelungen ein.

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