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Århus 3. Rede

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. September 2006

Zunächst erfogt der Beitrag von Sigmar Gabriel. Im Anschluss folgt die Rede Matthias Miersch, die die Ergänzung zum Umweltminister darstellt und im Zusammenhang damit zu sehen ist.

Sigmar Gabriel, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute in erster Lesung über ein Paket mit drei wichtigen umweltrechtlichen Gesetzentwürfen – sie sind eben schon genannt worden –: das Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz, das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und das Århus-Vertragsgesetz. Damit sollen die Voraussetzungen für eine baldige Ratifizierung der so genannten Århuskonvention durch Deutschland geschaffen werden.

Die Konvention verfolgt mit den drei Säulen Information, Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz das Ziel von mehr Transparenz in umweltpolitischen Entscheidungen, insbesondere für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Verbände. Damit wird eine höhere Akzeptanz von Verwaltungsentscheidungen erreicht. Zugleich ist die Etablierung von verfahrensrechtlichen Mindeststandards ein effektiver Beitrag zum Schutz der Umwelt und zur Verbesserung der Umweltqualität. Das sind wichtige Instrumente einer modernen Umweltpolitik.

(Beifall bei der SPD)

Die Europäische Gemeinschaft hat zur Anpassung des europäischen Rechts an das Übereinkommen mehrere Richtlinien erlassen, die zu großen Teilen bereits deutsches Recht sind. Durch die vom Bundeskabinett beschlossenen Entwürfe zum Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz und zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz werden die verbliebenen Vorgaben der Richtlinie umgesetzt.

Damit wird das Bundesrecht zugleich vollständig an die Vorgaben der Århuskonvention angepasst. Was sind die zentralen Fortschritte, die mit diesen Gesetzen verbunden sind? Wir führen die Verbandsklage für Umweltverbände ein und bei bestimmten umweltbezogenen Planungen wird erstmals eine Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt.

Über die Verbandsklage für Umweltverbände ist in den vergangenen Wochen oft debattiert worden. Das ist ein Streitpunkt, den es schon seit vielen Jahren – auch in der Ländergesetzgebung – gibt. Es wird immer behauptet, dass sich mit dem Verbandsklagerecht die Verfahren verlängern würden. Aus meiner Erfahrung als Landespolitiker kann ich sagen: Das Gegenteil ist der Fall.

Erstens klagen Umweltverbände in der Regel nur dann, wenn die Aussicht auf Erfolg groß ist, wenn also in den Zulassungsverfahren Rechtsfehler bereits relativ deutlich zu beobachten sind. Das führt bei den Behörden dazu, dass sie, um solchen Verfahren zu entgehen, mit der Zulassung bestimmter Vorhaben und den rechtlichen Voraussetzungen wesentlich penibler umgehen.

Zweitens. Die frühzeitige Beteiligung von Verbänden entspricht dem Prinzip, dass viele Augen mehr sehen als zwei, was dazu führt, dass die Planungen besser und qualifizierter sind und damit Klageverfahren überhaupt vermieden werden können. Dadurch kommt es eher zur Verkürzung als zur Verlängerung von Verfahren.

(Beifall bei der SPD)

Von daher ist die Verbandsklage kein Instrument gegen die Durchsetzung von Zulassungsverfahren, sondern hilft bei der Beschleunigung.

(Beifall der Abg. Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wir erweitern darüber hinaus die Bürgerrechte, weil Umweltverbände jetzt erstmals Rechtsverletzungen wie Individualkläger geltend machen können. Es ist angemessen, dem deutschen Parlament zu sagen, dass es in der Regierung darüber eine Debatte gab. Ich verhehle nicht, dass aus meiner Sicht anzustreben gewesen wäre, den Umweltverbänden auch ein generelles Klagerecht zu geben.

(Beifall bei der SPD)

Das hätte man aus meiner Sicht machen können. Es beinhaltet ein gewisses europarechtliches Risiko, dass wir auf Individualrechte zurückzugehen. Auf der anderen Seite kann man auch Verständnis für die Position haben, die sich in der Bundesregierung durchgesetzt hat. Natürlich kann man die Frage stellen, ob man einem Verband mehr Rechte geben sollte, als ein einzelner Bürger in Deutschland hat, ob man also über das Individualklagerecht hinausgehen sollte. Man kann schon nachvollziehen, wenn gesagt wird: Nein, wir wollen das Klagerecht der Verbände an dem Recht orientieren, das auch der einzelne Bürger in Deutschland hat, und nicht darüber hinausgehen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das ist eine Position, die man einnehmen kann. Wie gesagt: Ich hätte mir auch den anderen Weg vorstellen können. können.
Dies ist aber die Position, die die Bundesregierung in ihrer Gänze eingenommen hat. Dem Umweltschutz dient es, wenn der Sachverstand und die Kompetenz von Umweltverbänden im Beteiligungsverfahren stärker berücksichtigt werden. Den Interessen der Wirtschaft hat die Bundesregierung dadurch Rechnung getragen, dass die Verbandsklage individualrechtlich ausgestaltet worden ist.

Meine Damen und Herren, das Gesetzespaket stellt einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen von Bürgern, Umwelt und Wirtschaft dar. Unser gemeinsames politisches Ziel sollte ein In-Kraft-Treten der drei Gesetze noch im Jahre 2006 sein, damit wir Vertragspartei der Århuskonvention sind, wenn wir am 1. Januar 2007 die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union übernehmen und dort unsere Führungsrolle aktiv und verantwortungsvoll wahrnehmen wollen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

(…)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Matthias Miersch von der SPD-Fraktion.

Dr. Matthias Miersch (SPD)


Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
An dieser Stelle kann man wieder einmal sehr gut den Ausspruch unseres Fraktionsvorsitzenden Peter Struck zitieren, dass ein Gesetzentwurf nie so aus dem Bundestag herauskommt, wie er eingebracht wurde. Wir haben heute die unterschiedlichen Sichtweisen wahrgenommen. Ich glaube, wenn wir alles zusammentun, werden wir zu einem guten Ergebnis kommen. An die Opposition gerichtet, die in diesem Fall wieder einmal nicht einheitlich stimmt,

(Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bei Ihnen!)

muss man sagen: Frau Kotting-Uhl, es ist gut, dass Sie zumindest anerkannt haben, dass man die Dimension dieses Gesetzentwurfes als historisch bezeichnen kann.
Bundesminister Gabriel hat zu Recht ausgeführt, dass es in der Bundesrepublik Deutschland bisher noch nie ein Verbandsklagerecht mit diesen Möglichkeiten, mit dieser Reichweite gegeben hat.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wenn wir uns darüber hinaus anschauen, wie weit die gerichtliche Kontrolle der Überprüfung gehen kann, dann stellen wir fest, dass erstmals in das Gesetz hineingeschrieben wird, dass es bei bestimmten Verfahrensverletzungen zwingend zu einer Aufhebung kommt. Das wird zu einer elementaren Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts führen; denn das Bundesverwaltungsgericht hat bislang nur gefordert, dass nachgewiesen wird, dass die Entscheidung nicht anders ausgefallen wäre. Insofern glaube ich schon, dass das Gesetzeswerk, das wir heute beraten, ein Meilenstein ist. All diejenigen, die immer sagen, dass sie das Europarecht in diesem Bereich eins zu eins umsetzen wollen, lade ich dazu ein, sich dies einmal genau anzuschauen.
Es hat keinen Sinn – auch wenn wir den zeitlichen Druck haben –, ein Gesetz zu verabschieden, das ein neues Verletzungsverfahren oder ein neues Klageverfahren zur Folge hat, das die Bundesrepublik Deutschland verliert.

Es ist sinnvoll, sich einmal die Ziele des Gesetzes vor Augen zu führen. Zum ersten Mal ist es nicht der Dritte, der in seinen Rechten verletzt sein muss; es ist vielmehr die breite Öffentlichkeit, die ihre Rechte geltend machen kann. Dabei kann es beispielsweise um einen wichtigen Aspekt der Nachhaltigkeit gehen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwieweit man Verfahrensfehler nicht nur individuell rügen kann. – Wenn man diese Zielsetzung des Gesetzes betrachtet und berücksichtigt, dass ein breiter Zugang zu den Gerichten gefordert wird, muss man sich zwei Punkte sehr genau anschauen; ich bin dem Kollegen Jung außerordentlich dankbar dafür, dass er das hier noch einmal dargestellt hat.

Punkt eins: die Klagebefugnis. Wenn ein Verband die Interessen der Öffentlichkeit geltend machen soll und breiten Zugang zu den Gerichten haben soll, dann kann es aus meiner Sicht nicht sein, dass die Klagebefugnis nur auf die individuellen Rechte Dritter beschränkt wird. Vielmehr müssen dann Verbandsinteressen und die Interessen der Öffentlichkeit ebenso geltend gemacht werden dürfen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Punkt zwei. Wenn wir uns die gegenwärtige europäische Rechtsprechung anschauen und betrachten, wie der Europäische Gerichtshof den Umgang mit Verfahrensfehlern handhabt, dann stellen wir fest, dass er nicht nur den Grundsatz des Bundesverwaltungsgerichts gelten lässt, sondern sehr wohl auch Verfahrensfehler in den Mittelpunkt seiner Prüfung rückt. – § 2 und § 4 sollten wir uns also noch einmal sehr genau anschauen.
Nun zu Ihnen, Herr Meierhofer: Transparenz ist die Grundlage dafür, dass gute Entscheidungen getroffen werden. Jeder von uns muss es aushalten, dass es eine gerichtliche Kontrolle gibt, und zwar eine weit gehende gerichtliche Kontrolle. Es stellt sich die Frage, wie wir diese Kontrolle gestalten. Als Strafrechtler sage ich: Jemand, der in Untersuchungshaft sitzt, muss innerhalb von sechs Monaten angeklagt worden sein. Warum ist es uns nicht möglich, in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ähnliche Organisationsabläufe vorzuschreiben?

Da sind natürlich auch die Länder gefordert. All das spielt eine Rolle genauso wie die Frage, inwieweit wir den Streitwert mit berücksichtigen; denn viele Verbände sind nicht in der Lage zu klagen, weil sie das Prozessrisiko nicht eingehen können. Das alles sind Punkte, die wir hier nach der ersten Lesung einbringen können.
Nach den Redebeiträgen von Ihnen allen glaube ich, dass es eine konstruktive Zusammenarbeit werden kann. Ich freue mich auf die Beratungen in den Fachausschüssen und lade Sie alle herzlich dazu ein.
Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

 

 
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