StartRede zum Umweltgetzbuch

Rede zum Umweltgetzbuch

Zum Antrag der FDP-Fraktion:
Verfahren vereinfachen, Bürger entlasten, Rechtssicherheit schaffen – Notwendige Bedingungen für die Sinnhaftigkeit eines Projekts „Umweltgesetzbuch“

Matthias Miersch


Als ich den vorliegenden Antrag der FDP zum Umweltgesetzbuch auf den Schreibtisch bekam, musste ich erst einmal genau hingucken, welches Datum dieser Antrag trägt. Ich dachte zunächst, es handele sich um einen veralteten Antrag aus dem Jahr 2005. Aber: Es ist tatsächlich ein Antrag vom 7. Mai 2008!

Was soll dieser Antrag zu dieser Zeit? Er enthält in den Überschriften zunächst eine Aufzählung allgemeiner Aussagen, die bereits vor und nach der Föderalismusreform stets genannt wurden, wenn das große Vorhaben eines Umweltgesetzbuches angesprochen wurde: Sie schreiben: „Das UGB soll Potenziale zur Vereinfachung und Entbürokratisierung umfassend ausschöpfen“ – na klar –, „Die bestehenden Umweltstandards müssen erhalten bleiben“ – selbstverständlich –, „das UGB muss Planungssicherheit für Investitionsentscheidungen sowie Bestandsschutz gewährleisten“ – natürlich – und – Ihr letzter Punkt – „Das UGB muss Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die Rechtsanwender schaffen“ – sehr gutes Ziel! Als politische Zielsetzung wäre Ihr Antrag im Jahr 2005 durchaus diskutabel gewesen. Ja, er wäre auch in den 70er-Jahren zeitgemäß gewesen, nachdem bereits dort über eine Kodifikation des Umweltrechts nachgedacht wurde. Im Jahr 2008 ist er jedoch überflüssig und nicht zielführend.

Sie wissen, dass wir aktuell weiter sind. Es liegt ein Referentenentwurf vor. Insoweit wäre – wenn überhaupt zu diesem Zeitpunkt – eine Auseinandersetzung mit diesem augenblicklich in der Anhörung befindlichen Regierungsentwurf angezeigt gewesen. Wenn Sie jedoch den Entwurf ansprechen, bleiben Sie äußerst oberflächlich. Zudem scheinen die Aussagen in Ihrem Antrag auch widersprüchlich zu sein, sodass er insoweit zudem nicht zustimmungsfähig ist. Da führen Sie zum Beispiel aus, dass das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien mit den Regelungsmotiven des UGB wenig gemein habe. Klima- und Ressourcenschutz sowie die Abkehr von den fossilen Energieträgern sind die zentralen Umweltthemen. Sind Sie wirklich der Auffassung, dass ein Umweltgesetzbuch zu diesen zentralen Themen schweigen sollte? Ist nicht das UGB auch der richtige Ort, um klare Zielsetzungen des Umweltrechts zu formulieren, an denen sich die Rechtsanwendung orientieren muss?

Weiter kritisieren Sie unter der Überschrift „bestehende materielle Umweltstandards müssen erhalten bleiben“ die Einführung einer Genehmigungspflicht kleiner Biogasanlagen bzw. die Wärmenutzung als Genehmigungsvoraussetzung. Haben Sie sich die Effizienz bestimmter Anlagen einmal angesehen? Sie wissen doch genau, dass bestimmte Anlagen mit den notwendigen Umweltstandards nicht mehr zu vereinbaren sind, sodass es doch mehr als fahrlässig wäre, diese Punkte im Rahmen eines Umweltgesetzbuches nicht anzusprechen.

Interessant sind auch die Aussagen zum Wasserrecht. Auf Seite 2 fordern Sie noch die Ausschöpfung der Potenziale zur Vereinfachung und Entbürokratisierung. Wenn es dann aber um die Vereinheitlichung geht und alte Rechte, die teilweise bis in das 13. Jahrhundert zurückreichen und überhaupt nicht mehr rechtlich zu handhaben sind, in ein einheitliches Regelungssystem überführt werden, kritisieren Sie das wieder. Ich habe deshalb den Eindruck, dass Entbürokratisierung bei Ihnen eine andere Bedeutung hat und eher die Forderung nach der Absenkung von Umweltstandards beinhalten soll. Sie wissen darüber hinaus, dass mit der Wasserwirtschaft gerade auch hier intensiv beraten wurde und wohl eine – für alle Beteiligten – akzeptable Regelung gefunden werden kann.

Das waren exemplarisch nur einige Beispiele, die zeigen, dass Ihre umweltpolitischen Zielsetzungen offenkundig nicht mit den im Antrag gewählten Überschriften zu vereinbaren sind. Ich könnte jetzt noch weitere dieser Widersprüchlichkeiten aufzählen, will jedoch die Zeit nutzen, um für die SPD-Fraktion noch einmal ein paar Dinge zum weiteren Verfahren zu sagen: Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Bundesumweltministerium nun das Verfahren zur Anhörung der Länder und Verbände mit einem Entwurf eingeleitet hat, der dokumentiert, dass wir eine Stufe erreicht haben, die in den früheren Jahrzehnten, in denen es zahlreiche vergebliche Anläufe gegeben hat, nie erreicht wurde.

Wir fordern alle Beteiligten auf, dieses Vorhaben nun konstruktiv zu begleiten. Auch die SPD-Fraktion wird das bereits in diesem Stadium tun, wenngleich ich darauf hinweisen möchte, dass das parlamentarische Verfahren erst nach der Kabinettsentscheidung beginnen wird und wir uns dann, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, über all die Inhalte austauschen können und werden. Dazu sollten Sie jedoch differenziertere und substanziellere Vorschläge ausarbeiten.

Der Weg zum vorliegenden Entwurf war bereits steinig. Die Diskussionen unter den Ressorts haben die unterschiedlichen Vorstellungen offenbart. Bezieht man die Abweichungskompetenz und die Sichtweise der Länder mit ein, so zeigt sich, vor welch großen Herausforderungen das Bundesumweltministerium gestanden hat und weiter steht. Ich erachte es deshalb als sinnvoll, dass sich das Bundesumweltministerium zunächst auf die Kodifikation des Umweltrechts bei gleichzeitigem Erhalt der bestehenden Umweltstandards konzentriert und sich nicht schon im Vorfeld auf von Einzelinteressen geleitete Regelungen einlässt. Der Entwurf soll das bislang durch einzelne Fachgesetze zersplitterte deutsche Umweltrecht stärker integrativ unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen den Umweltmedien Wasser, Luft und Boden ausrichten.

Aber: Die Erwartungen sollten insoweit aber auch nicht überspannt werden. Natürlich ist es Aufgabe der Opposition, die Dinge zu kritisieren. Aber die vollständige Aufnahme des Immissionsschutzrechts wäre nach meiner Einschätzung eine solche Überspannung. Sie unterschlagen bzw. verkennen in diesem Zusammenhang auch, dass sich mit der Schaffung der integrierten Vorhabengenehmigung erstmals die Chance bietet, Genehmigungsverfahren zusammenzuführen. Damit entsteht die Möglichkeit, einerseits für den Normadressaten eine Vereinfachung zu konzipieren. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass zudem der Vollzugsaufwand der öffentlichen Verwaltung gesenkt wird, sodass Rationalisierung auch zu mehr Effektivität und Effizienz führen kann. In Planspielen und Fachgesprächen sind vor allem die Genehmigungs- und Verfahrensvorschriften mit Vertretern des BMU von Zulassungsbehörden und Unternehmen eingehend auf Praxistauglichkeit überprüft worden. All dieses bildet eine hervorragende Grundlage. Die anstehenden Beratungen werden eine große Herausforderung sein.

Da alle Fraktionen des Deutschen Bundestages ihre Unterstützung bei der Schaffung des UGB signalisiert haben, sollte das Bundesumweltministerium ausreichende Rückendeckung erhalten, einen möglichst breiten, aber auch zielorientierten Dialog über die verschiedenen Aufgabenstellungen und Anforderungen zu führen. Bereits im Frühjahr 2007 fand ein erstes ausführliches Symposium zwischen Wissenschaft, Bundesumweltministerium und Umweltpolitikern des Deutschen Bundestages statt. Trotz oder gerade wegen der unterschiedlichen Interessenslagen und der aufgezeigten Probleme sollte das UGB Ergebnis eines möglichst breit angelegten Dialoges sein, der gegebenenfalls auch Perspektiven für die weitere Arbeit nach der Verabschiedung eines ersten UGBs eröffnet.

Die nun im Juni folgende Anhörung und Erörterung für Verbände, Länder und kommunale Spitzenverbände wird die SPD-Fraktion mit großer Aufmerksamkeit verfolgen. Das Umweltgesetzbuch muss verwirklicht werden. Es wäre ein erster, aber wichtiger Schritt hin zu einem übersichtlichen und anwenderfreundlichen Umweltrecht. Es kann darüber hinaus zugleich eine solide Grundlage liefern für weitere innovative Schritte im Bereich des Umweltrechts.

 

 
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