Opferschutz
Rede zu Opferschutz am 15.11.2007
Dr. Matthias Miersch (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das heutige Thema verdient eine sachliche Auseinandersetzung. Herr Kollege Kauder, ich bin mir sicher, dass wir das Anliegen der FDP in der Großen Koalition sorgfältig prüfen und die unterschiedlichen Standpunkte in den vor uns liegenden Beratungen sorgsam abwägen werden.
Rot-Grün hat mit dem Opferrechtsreformgesetz wichtige Opferrechte gestärkt. Ich bin dem Kollegen van Essen dankbar, dass er darauf hingewiesen hat. Das Adhäsionsverfahren wurde etabliert, und wichtige Informations- und Beteiligungsrechte wurden eingeführt. Somit wurde der Opferschutz eindeutig gestärkt.
Auch die jetzige Koalition, Herr Kollege Kauder, arbeitet an Problemen wie beispielsweise der Entschädigung von Opfern von Terrorakten im Ausland. Auch die Bundesjustizministerin hat mehrfach deutlich gemacht, dass das ein Thema ist. Insofern verdient dieser Antrag eine sorgfältige Beratung. Das sind wir allen schuldig.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Jörg van Essen (FDP))
Der Antrag setzt an zwei Hauptpunkten an: der Strafprozessordnung und dem Opferentschädigungsgesetz. Eine Forderung ist, den Katalog des § 397a der Strafprozessordnung um die Delikte Raub, Geiselnahme und schwere Körperverletzung zu erweitern, also auch in diesen Fällen einen Opferanwalt auf Staatskosten zur Verfügung zu stellen. Als Strafverteidiger bin ich der Auffassung, dass wir sehr sorgfältig prüfen müssen, ob wir mit diesem Instrumentarium tatsächlich eine Verbesserung erreichen.
Ich war selbst gemäß § 397a der Strafprozessordnung mehrfach beigeordneter Anwalt in Menschenhandelsprozessen und weiß, wie wichtig es beispielsweise ist, die Interessen von Opfern, die sich nicht mehr in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, auf diese Art und Weise wahrzunehmen.
Auf der anderen Seite müssen wir uns aber fragen, was Aufgabe des Strafprozesses ist. Wir müssen aufpassen, dass wir die Funktion des Strafprozesses mit dieser Forderung nicht unterlaufen. Wir haben die Funktion der Nebenklage, wir haben die Funktion der Beiordnung nach § 397a der Strafprozessordnung in bestimmten Konstellationen, und wir haben die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe nebst der Möglichkeit des Zeugenbeistands. Das alles sind Punkte, die in der Praxis heute eine durchaus wichtige Rolle spielen.
Außerdem gibt es die Staatsanwaltschaften, die im Strafprozess eigentlich die Hauptrolle spielen und den Strafanspruch des Staates prüfen und durchsetzen müssen. Wenn ich mir die Bundesratsinitiativen bestimmter Bundesländer vor Augen halte, habe ich an dieser Stelle durchaus Zweifel. Denn meines Erachtens kann man sich nicht für die Erweiterung der Opferrechte, beispielsweise durch eine Ausdehnung von § 397a der Strafprozessordnung, aussprechen und gleichzeitig die Staatsanwaltschaften in ihrer mehr als unzulänglichen personellen Situation belassen.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Jörg van Essen (FDP))
Gerade Niedersachsen – Herr van Essen, dort ist Ihre Partei ja an der Regierung beteiligt – hat, was die personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaften und der Gerichte anbelangt, seine Hausaufgaben leider nicht gemacht.
(Beifall bei der SPD – Jörg van Essen (FDP): Das glaube ich nicht!)
Der Niedersächsische Richterbund spricht davon, dass Hunderte von Richtern und Staatsanwälten fehlen. Hier muss an die Bundesländer appelliert werden. An dieser Stelle wäre der Opferschutz auch dadurch zu verbessern, dass man die Institutionen stärkt und sie personell angemessen ausstattet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, dass Opferschutz bei der Frage beginnen muss: Wie kommt es überhaupt zu Straftaten? Es ist wichtig, dass wir dieses Thema nicht nur begutachten, indem wir uns dem Strafprozess nähern, sondern auch, indem wir uns den Fragen zuwenden: Was hat es mit der Prävention auf sich? Was hat es mit Projekten im Bereich der Jugendarbeit auf sich? An vielen Stellen sind die Länder gefordert. Auch hier muss man, wie ich glaube, an sie appellieren.
(Beifall des Abg. Jörg Tauss (SPD) – Jörg van Essen (FDP): Aber Baden-Württemberg ist vorne!)
Wenn es um die Opferrechte geht, muss man sich auch sehr sorgsam mit dem Täter-Opfer-Ausgleich beschäftigen.
(Dr. Carl-Christian Dressel (SPD): Sehr gut!)
Denn gerade hier finden wir eine Konstellation vor, die auf Ausgleich und nicht auf Konfrontation zielt. In diesen enorm wichtigen Diskussionsprozess müssen wir eintreten.
Ich bin mir nicht sicher, ob Sie im Zusammenhang mit den Hinweispflichten bei der Nebenklage einen Bereich aufgezeigt haben, der tatsächlich regelungsbedürftig ist. Ich bin aber bereit, das in den Ausschussberatungen sehr sorgfältig zu prüfen. Ich glaube, dass man auch das Opferentschädigungsgesetz näher betrachten sollte, beispielsweise im Hinblick auf Opfer terroristischer Angriffe im Ausland. Allerdings warne ich davor, hier Erwartungen zu wecken, die wir letztlich nicht erfüllen können.
Wir müssen genau überprüfen, an welchen Stellen der Staat überhaupt eintreten kann und an welchen Stellen wir den Zivilprozess ersetzen können. Das wäre beispielsweise dadurch möglich, dass in Konstellationen, in denen zivilprozessual nichts durchzusetzen ist, die Allgemeinheit bzw. der Staat eintritt. Djerba hat Lücken aufgezeigt. Djerba hat aber auch klargemacht, dass nicht alle Risiken versicherbar und durch die Allgemeinheit abzudecken sind. Hier müssen wir, wie ich glaube, sehr sorgfältig beraten.
Ich habe meine Zweifel, ob es möglich ist, die Interessen von mittelbar Geschädigten im Rahmen der Opferentschädigung zu berücksichtigen. Wo sind die Grenzen? Wo gibt es Regelungslücken? All dies müssen wir bei der Beratung Ihres Antrags sorgfältig prüfen.
Noch eine Bemerkung zu Ihrer Forderung, die Opferorganisationen finanziell zu stärken. Die Länder können und dürfen sich nicht verabschieden, wenn es zum Beispiel um die Förderung freier Träger geht. Hier sind auch die Länder gefordert.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Jörg van Essen (FDP))
Ich weise darauf hin, dass es schon zahlreiche Möglichkeiten gibt, Opferorganisationen angemessen zu unterstützen; als Beispiele nenne ich die Bewährungsauflagen und Einstellungen nach § 153a der Strafprozessordnung. Dann ist es Aufgabe der Gerichte bzw. der am Strafprozess Beteiligten, adäquate Lösungen zu finden. Ich bin mir nicht sicher, ob wir an dieser Stelle tatsächlich den richtigen Weg beschreiten, wenn wir sogar auf noch weiter gehende Möglichkeiten abstellen. Wie gesagt, es gibt schon zahlreiche Möglichkeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, ich glaube, dass ich deutlich gemacht habe, dass ich von vielen Dingen, die in dem Antrag stehen, bislang nicht überzeugt bin. Ich meine aber, dass wir hier einen Bereich haben, wo sich die Diskussion lohnt,
(Carl-Ludwig Thiele (FDP): Sehr richtig!)
gerade wenn es – ich betone das noch einmal – um Menschen geht, die im Ausland Opfer terroristischer Akte geworden sind. Hier haben wir Beispiele dafür, dass es Regelungslücken gibt. Insofern freue ich mich auf eine angemessene, sachgerechte Diskussion.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD und der FDP sowie der Abg. Daniela Raab (CDU/CSU))

