Immissionsschutzgesetz

21. Juni 2007: Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren

Dr. Matthias Miersch (SPD): Die eine Seite wird heute sagen: "Ihr baut Umweltstandards ab"; die andere Seite wird sagen: "Ihr baut bürokratische Hürden nicht ausreichend ab." Wie so häufig bewegt sich auch das heutige Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren im Spannungsfeld zwischen Bürokratieabbau und effektivem Umweltschutz. Problematisch ist dabei zunächst, dass sich hinter der Forderung nach Bürokratieabbau häufig auch der Wunsch nach Standardabsenkungen verbirgt. Gleichzeitig ist aber auch klar, dass unübersichtliche Prüfverfahren keine Garanten für effektiven Umweltschutz sind. Zu finden ist also stets ein Ausgleich, der Adressaten und Gesetzesziel jeweils gerecht wird. Dass es hier keinen Königsweg gibt, dürfte ebenso klar sein.

Die Bundesregierung und die Große Koalition haben den Bürokratieabbau auf die politische Tagesordnung gesetzt. Der vorliegende Gesetzentwurf betrifft nun dieses Thema. Es gibt dabei mehrere Elemente, die auch Bestandteil der politischen Verhandlungen und der Stellungnahmen von Verbänden und Interessensgruppen gewesen sind.

Es geht unter anderem um eine verfahrensrechtliche Änderung: Der obligatorische Erörterungstermin gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz wird nunmehr in das Ermessen der Behörde gestellt. Für bestimmte Anlagen wird die Anlagengenehmigung vom Genehmigungsregime des BImSchG in das bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren verlagert. Verschiedene Anlagen werden nun dem vereinfachten Verfahren unterstellt.
Die Meinungen über das Gesetz gehen auseinander: Bauernverbände wünschen sich bei bestimmten Tierhaltungsanlagen überhaupt keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr, da nach EU-Recht lediglich eine normale Baugenehmigung ausreiche. Umweltverbände kritisieren unter anderem eine "Diskreditierung der Öffentlichkeitsbeteiligung".
Welche Auffassung ist richtig? - Einfache Antworten gibt es nach unserer Auffassung nicht. Ein paar Dinge stehen jedoch fest:

Erstens. Die SPD-Fraktion hat durchgesetzt, dass zwar unter anderem Familienbetriebe im Bereich der Landwirtschaft von den immissionsrechtlichen Prüfverfahren ausgenommen werden. Dabei ist strittig, wie sich künftig die Größenordnungen entwickeln werden. Fest steht jedoch, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Großbetrieben erhalten bleibt.

Zweitens. Der Erörterungstermin fällt nicht weg. Das Ermessen der Behörde wird nunmehr ausschlaggebend sein. Das ist eine gesetzliche Regelung, die wir bereits aus dem Infrastrukturbeschleunigungsgesetz kennen.

Drittens. Die Chancen für ein Umweltgesetzbuch werden durch diese Gesetzesänderung nicht verbessert, aber auch nicht verschlechtert. Wir kennen die Geschichte der vielen Versuche, ein Umweltgesetzbuch zu schaffen. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass wir nur gemeinsam eine solche Kodifikation des deutschen Umweltrechts schaffen können. Ich meine damit auch das gemeinsame Vorgehen von Bund und Ländern. Insoweit sehe ich in der heutigen Beschlussfassung auch ein Zeichen des guten Willens an den Bundesrat, im kooperativen Miteinander die Dinge aufzunehmen und umzusetzen.

Die entscheidende Frage ist jedoch: Schaffen wir den guten Ausgleich in dem von mir eingangs skizzierten Spannungsfeld zwischen Bürokratieabbau und effektivem Umweltschutz? Ich meine, dass diese Frage noch niemand seriös beantworten kann.

Ich will deshalb an dieser Stelle auf die Drucksache 16/4690 verweisen: auf das Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen. Ich will nicht verschweigen, dass sich der Sachverständigenrat kritisch mit der vorliegenden Bundesratsinitiative auseinandersetzt und auch die Frage der Erörterungstermine problematisiert.

Wir werden über das Sondergutachten noch ausführlich zu sprechen haben; das ist unsere Zukunftsaufgabe. Der Sachverständigenrat hält das Modernisierungspotenzial beim Verwaltungsverfahren für erschöpft, wenn ich es richtig sehe. Andernfalls werden massive Qualitätseinbußen befürchtet. Der Vollzug ist bekanntermaßen Ländersache. Es wird jedoch unsere Aufgabe sein, das Verfahrensrecht, den Modernisierungsanspruch und die Struktur der Umweltverwaltungen mit den Zielen des Umweltrechtes zu analysieren. Konkret geht es um folgende Fragen:
Wie wirkt sich die Umstrukturierung der Umweltverwaltungen auf die Entscheidungsqualität aus?
Wie wirkt sich die Verlagerung bestimmter Aufgaben auf die Kommunen im Bereich des Baurechts aus?
Wie wirkt sich das Ermessen im Zusammenhang mit dem Erörterungstermin auf die Praxis aus?

Hier brauchen wir handfeste Untersuchungen und Ergebnisse. Vorher halte ich eine Vorfestlegung für verfrüht. Insofern ist das vorliegende Gesetz so etwas wie ein Test. Ein Test, der dann vielfache Konsequenzen haben kann. Klar muss dabei sein, dass das wichtigste Ziel das Erreichen hoher Umweltstandards mit effektiven Instrumentarien bleibt.

In diesem Zusammenhang erlaube ich mir den Hinweis, dass Klimaschutz nicht nur mit Vermeidung des CO2-Ausstoßes, sondern auch mit Natur- und Artenschutz zu tun hat. Wir werden sehen, ob das Entbürokratisierungspotenzial erschöpft ist, ob der fakultative Erörterungstermin das Recht der Öffentlichkeit beschneidet oder dazu führt, dass von diesem Angebot nur dann Gebrauch gemacht wird, wenn es nützlich ist, sodass die Kräfte dann auch auf diese wirklich sinnvollen Termine konzentriert werden können.

Wir werden dabei auch sehen, ob die Adressaten - also unter anderem die Wirtschaft, die Anlagenbetreiber - mit den Änderungen zufrieden sind. Möglicherweise wird sich der Ruf nach einheitlichen Vorgaben von der Bundesebene verstärken. Hier sind wir gefordert. Gegebenenfalls müssen Forschungsmittel für die Untersuchung zur Verfügung gestellt werden. Mit der Föderalismusreform I wird und darf die Debatte über einen wirkungsvollen Staatsaufbau im Rahmen eines vereinten Europas nicht zu Ende sein.

Das sind die zentralen Fragen, die uns auch im Rahmen der Arbeiten zum UGB beschäftigen müssen und sicher weiter beschäftigen werden. Wir sind nach meiner Einschätzung gut beraten, diese mit Praktikern, Sachverständigen und Adressaten im Umweltausschuss zu erörtern. In ihrer Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf weist die Bundesregierung auf die Notwendigkeit einer Erfahrungssammlung im Zusammenhang mit den nun zu beschließenden Änderungen hin. Die Auswertung muss künftig die eigentliche Aufgabe sein.

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