StartÅarhus 4. Rede, Sitzungsprotokoll

Åarhus 4. Rede, Sitzungsprotokoll

Dr. Matthias Miersch (SPD): Für das deutsche Umweltrecht ist das heute schon ein bedeutender Tag. Erstmals führen wir in diesem Umfang die Verbandsklage im Umweltrecht ein. Erstmals haben wir einen fest normierten Anspruch auf Aufhebung einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens, wenn wesentliche Verfahrensvorschriften verletzt worden sind.

Die unterschiedlichen Stellungnahmen der Verbände und die unterschiedlichen Stellungnahmen von Bundesregierung und Bundesrat machen deutlich, dass die Gesetze hoch umstritten gewesen sind. Auch in diesem Haus gab es Stimmen, die die Regelungen als zu weitgehend betrachten. Lassen Sie mich deshalb ganz deutlich sagen: Wir begrüßen die Ausweitung des Verbandsklagerechts der Umweltverbände und die Ausweitung der Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit. Sie stellen wichtige Schritte in Richtung größerer Transparenz und Kontrolle dar. Mehr Transparenz und Kontrolle wird zu mehr Fehlervermeidung und damit zu mehr Akzeptanz führen.

In diesem Zusammenhang möchte ich gleichzeitig betonen, dass mehr Kontrolle und größere Transparenz nicht zu längeren Verfahren führen müssen. Vielmehr können Konfliktpunkte unter Umständen frühzeitig geklärt werden. Darüber hinaus ist es weiter eine Herausforderung - vor allem auch der Länder -, durch eine entsprechende Organisation der Kontrollebenen zügige Entscheidungen zu erreichen.

Ich möchte an dieser Stelle aber auch nicht verschweigen, dass wir uns für ein generelles Verbandsklagerecht der Umweltverbände eingesetzt haben und erhebliche europarechtliche Zweifel haben, wie zum Beispiel auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen. Das europäische Recht sieht gerade auch vor, die Rechte der Allgemeinheit im Klima-, Natur- und Gewässerschutz durch die Verbände überprüfen lassen zu können. Es wird von einem "weiten Zugang" der "betroffenen Öffentlichkeit" zu den Gerichten gesprochen. Bei den von mir angesprochenen Rechten der Allgemeinheit und damit der "betroffenen Öffentlichkeit" geht es gerade nicht nur um individuelle Rechte einzelner Bürgerinnen und Bürger.

Bekannt ist jedoch auch, dass angesichts des anhängigen Verletzungsverfahrens und des Diskussionsstandes zwischen Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag eine Beschlussfassung in der bisherigen Fassung unumgänglich ist und andernfalls nicht hinzunehmende Nachteile drohen. Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass wir SPD-Umweltpolitiker in diesem Zusammenhang eine Erklärung nach § 31 GO abgeben werden.

Noch ein weiterer Punkt, der bis zuletzt kräftig diskutiert worden ist: Der Bundesrat hat durchgesetzt, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Bekanntmachung lediglich in einer Tageszeitung oder im Internet erfolgen müsse - neben dem amtlichen Mitteilungsblatt. Ich habe bereits im Ausschuss darauf hingewiesen, dass das Internet sicher Chancen bietet, die eine Tageszeitung nicht erfüllt - zum Beispiel einen weiteren Verteilungsraum. Allerdings sind wir noch nicht so weit. Wenn wir eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung erreichen wollen, können wir auf die Tageszeitungen nicht verzichten, so dass wir uns eine Veröffentlichung im Internet und in den Tageszeitungen gewünscht hätten. Leider war das nicht durchsetzbar. Vielleicht gelingt es ja noch, diesen - aus unserer Sicht - bestehenden Mangel demnächst auf elegante Weise zu heilen, ohne dass wir die Verzögerung der Gesetzesvorhaben riskieren.

Lassen Sie mich abschließend betonen, dass wir nach unserer Auffassung mit den vorliegenden Gesetzen durchaus einen beachtlichen Wechsel im Umweltrecht einleiten. Ich bin überzeugt, dass gerade auch der Geist von Åarhus noch weitere Bereiche erfassen wird und dass wir in Zukunft eine Entwicklung haben werden, die - gerade auch auf europäischer Ebene - für mehr Transparenz und mehr Kontrolle sorgen wird. Ich wünsche mir, dass wir bei einer entsprechenden Organisation und Ausstattung der Instanzen dann zu dem Ergebnis kommen, dass dieser Geist von Åarhus schließlich auch zu mehr Akzeptanz und Fehlervermeidung führen wird, damit die Rechte der Allgemeinheit und auch die der nachfolgenden Generationen wirklich gewahrt werden können. Nicht umsonst nannte UN-Generalsekretär Kofi Annan das Åarhus-Übereinkommen als "das ehrgeizigste von den Vereinten Nationen gestartete Projekt für ökologische Demokratie".

 

 
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