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Gentechnikgesetz

Dr. Matthias Miersch (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dem Kollegen Lehmer ausdrücklich sehr dankbar, dass er hier einen sachlichen Dialog eingefordert hat. Liebe Kollegin Happach-Kasan, wenn Sie von Kronzeugen sprechen, dann sage ich Ihnen: Zu einer umfangreichen Beweisaufnahme gehört natürlich auch die Kenntnisnahme von Dokumenten.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ein wesentliches Dokument, das dieser Debatte zugrunde liegt, ist der Koalitionsvertrag. Er ist eine hervorragende Grundlage, da er zwei feste Grundprinzipien berücksichtigt, nämlich erstens die Koexistenz und zweitens die Wahlfreiheit. Alle künftigen Regeln müssen sich an diesen zwei Grundwerten orientieren und messen lassen.

(Beifall bei der SPD Zuruf der Abg. Dr. Christel Happach-Kasan (FDP))

Liebe Frau Kollegin Happach-Kasan, Sie haben sehr schnell gesagt, die Haftung müsse aufgelockert werden.

(Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Habe ich nicht gesagt!)

Ich rate Ihnen: Schauen Sie sich einfach einmal an, wie schwer es bereits heute für einen Landwirt, der konventionell arbeitet, beispielsweise im Fall der Lieferung von mangelhaftem Saatgut ist, seine eigentlich ganz klaren Ansprüche in der Praxis durchzusetzen.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wenn wir Koexistenz ernst nehmen wollen, dann müssen wir die Praxis berücksichtigen. Die Existenz muss gewährleistet sein. Es kann nicht sein, dass Prozesse jahrelang ausgefochten werden müssen, bevor man Schäden ersetzt bekommt.

(Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Richtig! Deswegen brauchen wir in dem Gesetz den Haftungserhalt!)

Neben der Koexistenz ist die Wahlfreiheit der zweite feste Grundwert. Wahlfreiheit setzt Transparenz voraus, und zwar an allen Stellen.

(Beifall des Abg. Ulrich Kelber (SPD))

Dieser Grundwert, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ist jetzt betroffen. Die EU-Freisetzungsrichtlinie stellt das Recht der Öffentlichkeit auf Information in den Mittelpunkt. Frau Kollegin Höfken, manchmal kann man bestehende Entwürfe selbst dann, wenn die Grünen daran mitgewirkt haben noch verbessern.

(Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Habe ich auch gesagt!)

Insofern möchte ich das Hohe Haus bitten, einen Punkt zu berücksichtigen: Wenn wir uns den Gesetzentwurf, wie er augenblicklich vorliegt, ansehen, dann stellen wir fest, dass in § 28a zahlreiche Einschränkungen genannt werden. Ich glaube, wir tun gut daran auch wenn die Debattenzeit und die Beratungszeit im Ausschuss kurz bemessen sind, uns diesen Punkt noch einmal genau anzusehen und ihn mit dem Ziel der EU-Freisetzungsrichtlinie zu vergleichen, in der eindeutig geregelt ist, dass das Recht der Öffentlichkeit auf Information ein hohes Gut ist.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Grüne Gentechnik ist sicherlich ein Thema, zu dem man geteilter Meinung sein kann. Ich glaube, die Koalitionsfraktionen haben mit dem Koalitionsvertrag eine gute Grundlage beschlossen. Wir müssen jetzt über dieses Thema streiten. Alle, die meinen, in diesem Bereich müsse liberalisiert und aufgeweicht werden, müssen berücksichtigen, dass es letztlich um die Frage geht, ob derjenige, der auf eine jahrhundertealte Tradition setzt, in seiner Rechtsposition geschützt werden sollte, und derjenige, der zu Recht eine neue Technologie verwendet, für eventuelle Schäden haften muss. Ich finde, das ist eine Selbstverständlichkeit. Daran sollten wir uns und alle zukünftigen Regeln messen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Herr Kollege Miersch, das war hier Ihre erste Rede. Dazu gratulieren wir Ihnen ganz herzlich und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer parlamentarischen Arbeit

(Beifall)

Ich schließe hiermit die Debatte.

 

 
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