Angemessene Haftentschädigung für Justizopfer sichern
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich glaube, es bringt wenig, darüber zu philosophieren, wem nun das Erstgeborenenrecht zukommt. Es bringt aber viel, sich vor Augen zu führen, dass der 67. Deutsche Juristentag dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat, im weiteren Verlauf die Fraktionen der FDP und der Grünen entsprechende Anträge eingebracht haben und die Bundesjustizministerin – auf Initiative des Kollegen Kauder, wie er heute gesagt hat – die Länder angeschrieben hat. Insofern befinden wir uns alle in einem Boot. Wir sollten jetzt den Schwerpunkt darauf legen, hier sehr schnell tatsächlich zu einer Lösung zu kommen. Bei der Beratung dieses Themas lohnt es sich, wie ich glaube, auf drei weitere Gesichtspunkte hinzuweisen: Als Erstes muss es darum gehen, unberechtigte Haft zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund sind die Personaleinsparungen in den Ländern, die wir in den Justizapparaten, aber auch im Polizeidienst an vielen Stellen feststellen können – darauf muss man an dieser Stelle immer wieder aufmerksam machen –, ein Schritt in die falsche Richtung. Dies im Blick müssen wir an die Länder appellieren, deutliche Personalaufstockungen vorzunehmen.
(Beifall bei der SPD, der FDP und der LINKEN)
Zweitens geht es um die Frage – wir werden uns in diesem Haus heute noch mit diesem Thema beschäftigen –, wie es mit den Rechten von Menschen bestellt ist, die in Untersuchungshaft kommen. Ich bin froh, dass der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Entwurf vieles Gute beinhaltet und sicherlich dazu führen wird, dass die Rechte von Beschuldigten besser wahrgenommen werden können. Ich will an dieser Stelle nur sagen, dass es wichtig ist, zum Beispiel frühzeitig einen Verteidiger zur Verfügung zu stellen und Akteneinsichtsrechte zu gewähren, um eine effektive und schnelle Verteidigung zu gewährleisten.
(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kommt doch erst heute Abend!)
Auch das gehört dazu, Herr Montag, wenn es darum gehen soll, ungerechtfertigte Haft möglichst zu vermeiden, Mein dritter Punkt bezieht sich auf die Themen, die der Kollege Kauder angesprochen hat. Ich meine, dass wir sie nicht einfach zur Seite schieben sollten, auch nicht vor dem Hintergrund, dass wir eine schnelle Regelung brauchen. Im Strafentschädigungsgesetz sind durchaus Regeln enthalten, die wir uns einmal genauer anschauen sollten: Warum beispielsweise kann eine Entschädigung versagt werden, wenn es sich um ein Verfahrenshindernis handelt? Dies ist eine Sache, die ein Beschuldigter nicht zu vertreten hat. Warum kann eine Entschädigung in diesem Fall versagt werden? Auch diese Punkte sollten wir in den Berichterstattergesprächen aufgreifen. Ich jedenfalls hielte das für sinnvoll. Schließlich sollten wir uns daran orientieren – der Kollege Montag hat bereits darauf hingewiesen –, wie es andere Länder handhaben. Ich finde es interessant, dass die skandinavischen Staaten teilweise sogar von Stundensätzen ausgehen. Dies zeigt nämlich, dass die Haft das einschneidendste Erlebnis im Leben sein kann. Ich finde es auch interessant, dass in Dänemark sogar der Tatvorwurf eine Rolle bei der Entschädigung spielt. Auch dieser Punkt gehört in unsere Beratungen. Es ist natürlich schwierig, eine Angemessenheitsklausel zu finden. Allerdings könnte man bestimmte Dinge an Vorwürfen festmachen. Es liegt ein Unterschied darin, ob ich einer schweren Sexualstraftat oder eines relativ einfachen Delikts beschuldigt werde. Ich halte es für richtig, an dieser Stelle den Blick aufs Ausland zu richten. Auf diese Weise finden wir vielleicht – ich sage: vielleicht – noch vor der Bundestagswahl eine Regelung mit den Justizministern der Ländern.
Ich bin der Überzeugung – ich erkläre dies hier im Namen der SPD-Fraktion –, dass wir uns an vielen Stellen durchaus an Vorbildern, auch im europäischen Ausland, orientieren könnten, sodass bei gutem Willen auch in relativ kurzer Zeit etwas erreicht werden kann. Deswegen möchte ich meine Redezeit heute nicht ausschöpfen. Ich appelliere an Sie, schnell an die Arbeit zu gehen. Vielleicht wird dann in dieser Wahlperiode noch etwas daraus.
Ich freue mich auf die Beratungen und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

