StartNeuregelung des Naturschutzrechts

Neuregelung des Naturschutzrechts

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Lassen Sie mich gleich vorweg für die SPD-Fraktion erklären: Wir halten am Umweltgesetzbuch in voller Gänze fest.

(Beifall bei der SPD)

Das, was wir heute einbringen, ist ein erster Schritt.

(Beifall der Abg. Marie-Luise Dött [CDU/CSU])

Es sind drei Kapitel des neuen Umweltgesetzbuches. Ich bin mir sehr sicher, dass wir nach der Bundestagswahl – in welcher Konstellation auch immer, Josef Göppel – sicherlich eine Neuauflage erleben werden. Ich bin gespannt, Herr Meierhofer, ob, falls Ihre Verhandlungsführer am Verhandlungstisch sitzen, diese das Umweltrecht so beurteilen, wie Sie das heute gemacht haben. Es war aber eine gute Vorlage dafür.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Es gehört sich, an dieser Stelle einmal Dank an Ihr Haus, Herr Minister, zu sagen. Da haben viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Monate, ja Jahre an Wochenenden und zu Nachtzeiten daran gearbeitet, diesem Projekt, das seit den 70er-Jahren immer wieder zur Diskussion stand, zum Erfolg zu verhelfen. Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebührt an dieser Stelle ein großes Dankeschön. Sie haben nicht zu vertreten, dass wir heute nur den ersten Schritt tun können.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Wenn man sich den Entwurf des Umweltgesetzbuches anschaut, kann man feststellen, dass wir in der Tat noch nie so weit gewesen sind wie heute. Wir haben eine Vorlage, die sowohl von der Wissenschaft als auch von der Praxis, aber auch von den beteiligten Interessengruppen als positiv bewertet worden ist. Wir haben eine Vorlage, die es verdient, nicht in die Schublade gelegt zu werden. Es ist eine Vorlage, die wir stets im Hinterkopf haben müssen, wenn wir jetzt in die Ausschussberatungen und in die zweite und dritte Lesung gehen. Dieses Umweltgesetzbuch, liebe Kollegin Kotting-Uhl, ist von schwierigen Rahmenbedingungen geprägt gewesen. Trotzdem ist es das beste UGB, das je dem Deutschen Bundestag vorgelegen hat.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wer sich anschaut, was Unbeteiligte zu diesem Entwurf gesagt haben, stellt fest, dass wir durch die Einführung des Umweltgesetzbuches einen enormen Bürokratieabbau bekommen können; der Normenkontrollrat wurde schon erwähnt. Es könnte Einsparungen von jährlich 30 Millionen Euro geben. Die Planspiele, die vor allen Dingen CDU-geführte Bundesländer durchgeführt haben – beispielsweise Baden-Württemberg –, haben gezeigt, dass das Umweltgesetzbuch praxistauglich und effizient gewesen ist.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Man muss das immer wieder betonen, auch wenn die einen oder anderen sagen, es hätte besser sein können. Wir leben bei solchen großen Gesetzeswerken immer davon, Kompromisse schließen zu müssen. Das zeichnet auch ein solches Gesetzeswerk aus. Umso unverständlicher ist es für mich, dass wir nicht die Kraft gehabt haben, dieses Umweltgesetzbuch in der Großen Koalition durchzusetzen.

(Beifall der Abg. Petra Bierwirth [SPD])

Jetzt kann man natürlich sagen, ihr hättet mehr kämpfen müssen. Aber ich will an dieser Stelle feststellen: All diejenigen, die in diesem Raum sitzen, haben gekämpft und sich dafür eingesetzt. Ich bedanke mich ausdrücklich auch bei meinen Berichterstatterkolleginnen und -kollegen. Wir müssen uns schon die Frage stellen, in welcher Zeit wir leben, wenn hauptsächlich jemand, der nicht Mitglied des Kabinetts und des Deutschen Bundestages ist, die Kraft und die Macht hat, ein solches Projekt zu boykottieren. Wir müssen uns die Frage stellen, ob es nicht die ureigene Aufgabe einer Kanzlerin ist, in diesem Moment von ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch zu machen und zu sagen, dass dieses Umweltgesetzbuch, für das sie selbst gestritten hat, alternativlos ist und Zustimmung verdient hätte.

(Beifall bei der SPD)

In einer Regierungschefin, die ihre Richtlinienkompetenz hätte ausüben müssen, sehe ich die Hauptlast. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, einen kleinen Hoffnungsschimmer gab es ja, als Sie, Herr Meierhofer, in der Ausschusssitzung gesagt haben: Wir haben dies im Koalitionsvertrag in Bayern bzw. im Rahmen der Absprachen geregelt. Auch Sie sind auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt worden. Die CSU, die anscheinend Profilierungssüchte in dieser Richtung entwickelt hat, hat auch Sie nicht handeln lassen. Insofern muss ich sagen: Auch Sie haben gekämpft, aber auch Sie haben verloren. Wir haben gemeinsam verloren. Vielleicht können wir es gemeinsam ja besser machen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, lassen Sie mich einen Satz zu Ihrem Antrag sagen, der uns heute ebenfalls vorliegt. Ihr Antrag ist ein schönes Beispiel dafür, dass die Schlagworte Entbürokratisierung und Bürokratieabbau gut klingen, es aber, sobald es ans Eingemachte geht, richtig schwierig wird. Mit Ihrem Antrag greifen Sie das auf, was im Zuge der Verhandlungen aufgenommen wurde. Sie haben als Erste gesagt, dass es nicht sein kann, dass die Rechte der Leute, deren Vorfahren im 13. Jahrhundert Wasserrechte erworben haben, durch ein neues Gesetz in irgendeiner Form vereinheitlicht werden.

(Horst Meierhofer [FDP]: Wir haben gegen das Enteignungsgesetz gestimmt!)

Was ist das für ein Verständnis von Bürokratieabbau, wenn ich nicht einmal das anpacken darf, wenn ich vorher erst einmal jahrhundertealte Urkunden wälzen muss?

(Horst Meierhofer [FDP]: Das ist ein Verständnis von Enteignung! – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Für uns hat Eigentum einen Wert, egal wie alt es ist!)

Es ist nun einmal so: Es ist schrecklich einfach, etwas zu proklamieren; wenn es aber ans Detail geht, kuschen Sie. Sie müssen sich überlegen, wie Sie sich aufstellen, und zwar auch bei den Koalitionsverhandlungen; denn dann – das verspreche ich Ihnen – müssen Sie über bestimmte Hürden springen.

(Beifall bei der SPD)

Ich finde, man muss an dieser Stelle auch sagen, dass das, worüber wir heute beraten, in einem nicht ganz einfachen Umfeld passiert. Alles, was Naturschutz und Wasserrechte anbelangt, passiert in einem schwierigen Umfeld. Wir alle brüsten uns mit Forderungen nach biologischer Vielfalt und deren Erhalt. Wenn es aber um die Sache geht – Josef Göppel hat darauf hingewiesen –, dann wird es schwierig. Deswegen sind wir gut beraten, klarzumachen, dass es einen weiteren Standardabbau mit dieser Großen Koalition nicht geben wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weiterer Abbau!)

– Frau Kotting-Uhl, ich gebe Ihnen recht. Natürlich gehört zur Kompromisssuche auch, dass man bestimmte Dinge entscheidet. Ich glaube, dass das Erreichen unseres Ziels, ein einheitliches Umweltrecht zu schaffen, unmittelbar damit verbunden ist, dass man Standards auf und abbaut. Nehmen Sie das Beispiel Gewässerrandstreifen. Wenn Sie vereinheitlichen wollen und eine bundeseinheitliche Regelung finden wollen, stellen Sie fest, dass in den Bundesländern heute unterschiedliche Regelungen existieren. Eine einheitliche Regelung würde für das eine Bundesland einen Standardaufbau und für das andere Bundesland eine Standardsenkung bedeuten. Das bringt ein solches Gesetz mit sich. Das Gleiche gilt für das, was die FDP kritisiert hat: Rechtsunsicherheit. Wenn ich vereinheitliche, neue Gesetze und neue Begriffe konzipiere, sind diese auslegungsfähig. Die Frage ist immer, ob das Rechtssicherheit mit sich bringt. Wir können uns nur die Frage stellen, ob unsere Arbeit überflüssig ist. Wenn ja, dann sollten wir das lassen. Ansonsten, wenn wir Reformen machen wollen, sollten wir mutig sein, neue Begriffe finden und für Vereinheitlichung sorgen. Ich bitte Sie deshalb, nicht so sehr mit Schlagworten um sich zu werfen. Ich will drei Problemfälle ansprechen, die mir wichtig sind: Erstens. Wir debattieren zurzeit über die sogenannten Baumschulen. Das scheint mir ein Problemfall zu sein, den wir uns anschauen müssen. Auch in diesem Zusammenhang rate ich dazu, sich die einzelnen Länderregelungen, die gegenwärtig schon existieren, beispielsweise in Baden-Württemberg, anzuschauen. Dann sollten wir darüber diskutieren, ob die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs den Untergang des Abendlandes zur Folge hätte oder ob er praktikable Regelungen enthält. Ich bin mir sicher, dass die Beteiligten gemeinsam eine gute Lösung finden können.
Der zweite Problemfall sind die Sportverbände; Stichwort: freier Zugang zur Landschaft. Wir müssen uns anschauen, ob das Konzept ausreichend ist. Ich will die Beratungen gerne konstruktiv begleiten. Der dritte Punkt sind wasserrechtliche Fragen, bei denen es beispielsweise um die Einpressung von Lagerstättenwasser geht. Auch diesen Bereich will ich ausdrücklich als Baustelle benennen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, letztlich ist das Umweltgesetzbuch meines Erachtens ein Beispiel dafür, dass wir beim Aufbau des föderalen Systems längst nicht am Ende sind. Ich bitte darum, dass wir uns auch künftig im Parlament die Frage stellen, ob Deutschland im europäischen Kontext zeitgemäß aufgestellt ist. Ich glaube, es bestehen noch viele Defizite. Die Beratungen zum Umweltgesetzbuch haben diese Defizite in Gänze offengelegt. Trotzdem müssen wir das Beste daraus machen. Diese drei Gesetze werden die ersten Kapitel eines Umweltgesetzbuches sein; dessen bin ich mir sehr sicher.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

 

 
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