StartRede zu Haftentschädigung, Untersuchungshaftrecht am 28.05.2009

Rede zu Haftentschädigung, Untersuchungshaftrecht am 28.05.2009

Dr. Matthias Miersch (SPD):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg eine allgemeine Bemerkung: Herr Kollege Kauder, Sie haben den Minister Schäuble hier als Garanten für die innere Sicherheit dargestellt.
(Clemens Binninger (CDU/CSU): Zu Recht!)
Ich nehme für die SPD-Fraktion und vor allen Dingen für unsere Justizministerin in Anspruch, dass wir die Kraft sind, die in dieser Großen Koalition innere Sicherheit, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit miteinander verbinden will.
(Beifall bei der SPD Eduard Oswald (CDU/CSU): Das ist ja peinlich!)
Ich glaube, man muss an mehreren Stellen doch ein bisschen auf die Praxis verweisen. Meines Erachtens ist es eine Stärke des Rechtsausschusses ich bin erst seit dieser Legislaturperiode Mitglied des Rechtsausschusses ,
(Beatrix Philipp (CDU/CSU): Merkt man!)
dass ihm tatsächlich viele Praktiker angehören, nämlich Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte. Insofern wundert es mich schon, Herr Kollege Montag vielleicht machen wir einmal eine Strafverteidigung zusammen ,
(Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gerne!)
dass Sie ein so schlechtes Bild von unserer Berufszunft haben. Wenn Sie glauben, angesichts der Kronzeugenregelung würde die erste Mandantenberatung mit der Frage beginnen, ob der Mandant uns ein anderes Verfahren offenbart, dann haben Sie sich, glaube ich, relativ weit von der aktiven Verteidigung entfernt.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) – Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das wird sogar in der fachanwaltlichen Ausbildung so gelehrt! Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann muss der einen anderen Verteidiger nehmen!)
Ich glaube, dass es zu vernünftigen Regelungen und zu einer größeren Transparenz kommt.
Im Übrigen, Herr Kollege Nešković, Sie haben zum Thema Deal eine Internetseite eines Anwalts zitiert. Ja, das, was einer der Berufskollegen dort macht, ist zu kritisieren. Aber man muss doch sagen: Gerade das, was Sie hier zitiert haben, muss Anlass dafür sein, eine solche Regelung des Deals klar und transparent ins Gesetz zu schreiben.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD Wolfgang Nešković (DIE LINKE): Das ist doch nicht transparent!)
Ich weiß es; denn ich nehme regelmäßig an Strafverteidigertagen teil. Ich verfolge die Reden sehr aufmerksam. Aber machen wir uns nichts vor: All das, was an der Regelung zur Verständigung kritisiert wird, ist alltägliche Gerichtspraxis.
(Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das stimmt! Zuruf des Abg. Wolfgang Nešković (DIE LINKE))
Es ist auch nicht von Nachteil, weil jeder der Beteiligten, die im Übrigen zustimmen müssen, sehr genau abwägen kann, ob das, worüber man sich verständigen soll, ein adäquates, ein angemessenes Ergebnis ist. Insofern finde ich es völlig falsch und denke, es geht an der Praxis vorbei, wenn man hier Unrechtmäßigkeit etc. unterstellt. Das Gegenteil ist der Fall. Durch diese Regelung werden Sicherheit und Transparenz geschaffen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Mir war es ganz wichtig, dass vor allen Dingen die Verbindung mit dem Rechtsmittelverzicht aufgelöst und nicht Gegenstand der Regelung ist, weil dadurch ein Druckmittel vorhanden wäre, das unter Umständen tatsächlich zu kritisieren gewesen wäre. Insofern, glaube ich, ist das eine sehr gute Regelung.
Eine andere Frage, die heute mehrfach angesprochen wurde, stößt auf die Kritik der Bundesländer. Es geht darum, aus meiner Sicht ist dies ein Meilenschritt , jemandem in Untersuchungshaft schnell einen Verteidiger zur Verfügung zu stellen. Ich habe ein Schreiben des niedersächsischen Justizministers erhalten. Er schreibt, dass es keine Begründung dafür gibt. Er befürchtet eine hohe monetäre Belastung der Länder.
Ich war als Strafverteidiger an einem Projekt in Göttingen beteiligt und kenne die Ergebnisse einer Studie in Hessen, die über drei Jahre untersucht hat, was die frühzeitige Beiordnung eines Verteidigers bedeutet. Ich rate jedem, vor allen Dingen den Länderministern, sich diese Studien sehr genau anzusehen. Die Untersuchungshaft verkürzt sich dadurch um durchschnittlich bis zu 60 Tage. Wenn man bedenkt, dass den Ländern pro Hafttag 100 Euro aufgebürdet werden, ist jeder Tag, der vermieden wird, ein Pluspunkt.
Es ist auch ein Pluspunkt für mehr Rechtsstaatlichkeit, weil es um den gravierendsten Eingriff geht, den unser Rechtssystem vorsieht. Die frühzeitige Beiordnung eines Verteidigers ermöglicht es, in kürzester Zeit beispielsweise das familiäre Umfeld zu ergründen, Therapieeinrichtungen zu kontaktieren, das Strafverfahren und einen Haftprüfungstermin richtig und ordnungsgemäß vorzubereiten. Das heißt, die frühzeitige Beiordnung führt auch zur Verfahrensverkürzung. Insofern gibt es nicht nur ein monetäres Argument, sondern auch ein gewichtiges rechtsstaatliches Argument, das diesen Meilenschritt heute rechtfertigt.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)
Ein anderes Thema, das die Länder genauso betrifft, ist die Entschädigung der Opfer von Strafverfolgungsmaßnahmen. In der Debatte darüber herrschte 20 Jahre lang Ebbe. Der Kollege Kauder und die Bundesjustizministerin haben die Länder aufgefordert bzw. gebeten, dazu Vorschläge zu machen. Ich glaube, es ist ein Schritt,
(Klaus Uwe Benneter (SPD): Ein erster kleiner!)
dass wir es nach 20 Jahren schaffen, die Entschädigung auf das Doppelte anzuheben. Aber ich habe auch großes Verständnis für all diejenigen, die sagen, dass wir weiter daran basteln müssen.
(Klaus Uwe Benneter (SPD): So ist es!)
Der niedersächsische Justizminister hat auch dazu einen Brief geschrieben. Er schreibt, es sei abstrus, an Forderungen in Höhe von 100 Euro zu denken, unabhängig davon, dass eine Angemessenheit wahrscheinlich nie erreicht wird. Das, was mit einer Inhaftierung verbunden ist, können sich sicherlich nur diejenigen richtig vorstellen, die einmal in dieser Situation gewesen sind.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Ich finde es vernünftig, ins europäische Ausland zu schauen und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Rate zu ziehen. Ich habe bei mir im Wahlkreis eine Gruppe, eine Initiative, die sich mit dieser Frage intensiv beschäftigt und auch die Fälle des europäischen Auslands untersucht hat.
Ich denke, wir sollten die Vorschläge aus Berlin, die der Grünen und die der FDP nicht einfach zu den Akten legen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Es macht Sinn, heute den vorliegenden Gesetzentwurf als ersten Schritt zu verabschieden; denn er ist die Voraussetzung, um überhaupt voranzukommen. Wir sollten aber auch überlegen, ob man eventuell auch andere Bemessungskriterien anwendet, vom Strafvorwurf bis zur Dauer der Inhaftierung.
Ich lade Sie ein, in der nächsten Legislaturperiode, in der wir hoffentlich wieder im Rechtsausschuss Politik machen können, diese Frage gemeinsam mit uns anzugehen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) und des Abg. Jörg van Essen (FDP))

 

 

 
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