Ärzte diskutieren mit Miersch über Arzneimittelversorgung

Am 15. Dezember 2005 hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung den von den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf des „Gesetzes zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung“ beraten.

Hauptbestandteil des Gesetzes ist die Senkung der Arzneimittelausgaben. Enthalten ist aber auch z. B. die Neuregelung der Verordnungspraxis der Ärzte. Mit diesem Gesetzentwurf sollen die Krankenkassen pro Jahr 1,3 Milliarden Euro einsparen.