Miersch setzt ein Mehr an Transparenz für Verbraucher im Gentechnikgesetz durch

„Am Donnerstag, den 16. Februar wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das 3. Gentechnikänderungsgesetz beschlossen. Wenn das Gesetz am 10. März den Bundesrat passiert hat, kann die so genannte Freisetzungsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft vom März 2001 in nationales Recht umgesetzt werden“, dies teilte der SPD-Bundestagsabgeordnete Miersch mit. Das Gesetz enthält die Regelungen, die zur Umsetzung der Richtlinie noch ausstehen. Dabei geht es im Wesentlichen um Verfahrensfragen.