Der Gesundheitsfonds muss Mindestanforderungen erfüllen

Die Landesgruppe Niedersachsen in der SPD-Bundestagsfraktion hat am Montag, den 25.09.06 folgende Resolution beschlossen:

„Mit den Eckpunkten zur Gesundheitsreform werden neue Strukturen zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen. Über einen Gesundheitsfonds sollen in Zukunft Beiträge von Arbeitsnehmern und Arbeitgebern sowie Steuerzuschüsse an die Krankenkassen über risikoadjustierte Prämien weitergegeben werden. Dieser Fonds stößt in der Öffentlichkeit auf große Bedenken, die ernst genommen werden müssen.

Die Landesgruppe Niedersachsen in der SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb, dass vor einem Start des Fonds folgende Mindestanforderungen erfüllt sein müssen.

• Alle Schulden der Kassen müssen bis zum Start des Fonds getilgt sein.
• Der Fonds muss zum Start 100 Prozent der anfallenden Ausgaben abdecken.
• Der Zusatzbeitrag darf 1 Prozent nicht übersteigen.
• Es muss gewährleistet sein, dass der Beitragseinzug funktioniert.
• Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich muss garantiert sein.
• Der Steuerzuschuss muss abgesichert sein.