Die heute im federführenden Umweltausschuss beschlossenen Gesetze zur Ausweitung des Verbandsklagerechts der Umweltverbände und zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Zulassungsverfahren für Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen stellen wichtige Schritte in Richtung größerer Transparenz und Kontrolle dar, erklärte der zuständige Berichterstatter Dr. Matthias Miersch.
Die Gesetze sollen die auch von Deutschland unterzeichnete Aarhus-Konvention aus dem Jahr 1998 und entsprechende EU-Richtlinien umsetzen.
Erstmals ist im deutschen Recht das Verbandsklagerecht für Umweltvereinigungen mit dieser Reichweite eingeführt worden. Zudem wird die Öffentlichkeitsbeteiligung z.B. im Bundes-Immissionsschutzgesetz ausgeweitet. Mehr Transparenz und Kontrolle wird zu mehr Fehlervermeidung und damit auch zu mehr Akzeptanz führen, erläuterte der SPD-Umweltexperte.