
„Dieser Antrag hat einen langen Weg hinter sich. Schon im Sommer 2010 hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Antrag zu „Keine Patente auf Pflanzen und Tiere“ eingebracht, und hieraus resultierte anschließend unsere Initiative, einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen auf den Weg zu bringen. Deswegen freue ich mich, dass es uns nun endlich gelungen ist, einen interfraktionellen Antrag zu formulieren, der die Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen ausschließen soll.
Es ist erfreulich, dass auch die Koalitionsfraktionen endlich eingesehen haben, dass die Grenzen des Patentschutzes klarer definiert werden müssen. Erst nach langem Zögern und vielen Vorstößen unsererseits haben die Rechtspolitiker der Koalition den Handlungsbedarf im Biopatentrecht anerkannt und sind nun bereit auch entscheidende Weichenstellungen vorzunehmen.
Wir wollen nach der Entscheidung zum Brokkolipatent im nationalen Patentrecht und der Biopatentrichtlinie klarstellen, dass es keine Patente auf konventionelle Züchtungsverfahren, mit diesen gezüchtete landwirtschaftliche Nutztiere und -pflanzen sowie deren Nachkommen und Produkten erteilt werden können. Das erst kürzlich erteilte Melonenpatent zeigt, dass weiterhin Produkte patentiert werden, die mit herkömmlichen Züchtungsverfahren erzeugt wurden. Hier müssen wir dringend einen Riegel vorschieben, denn nur so können wir die Interessen der Verbraucher, Landwirte und Züchter schützen. Problematisch wird auch die Verabschiedung des Europäischen Gemeinschaftspatents. Hier ist noch nicht gewährleistet, dass die in der Biopatentrichtlinie gegebenen Möglichkeiten bei der nationalen Ausgestaltung auch erhalten bleiben. Deswegen fordern wir in unserem Antrag die Bundesregierung auf, sich dafür entsprechend in Brüssel einzusetzen.
Zudem fordern wir ein staatliches Biopatentmonitoring aufzubauen und einen Dialog mit den von Biopatenten betroffenen gesellschaftlichen Gruppen zu führen.
Dies alles sind wichtige Punkte hin zu einer Änderung der Biopatentrichtlinie auch auf europäischer Ebene. Zu den Forderungen, die die Koalition nicht mittragen wollte, gehört der Vorschlag ein Prozesskostenhilfemodell vorzulegen, welches eine wirkungsvolle Interessenvertretung nicht nur öffentlicher Belange im Rahmen der Einspruchsverfahren vor den Patentämtern ermöglicht und das Finanzierungsmodell des Europäischen Patentamts zu prüfen, das sich zur Zeit durch die Einnahmen aus Gebühren der Patentanmeldungen finanziert. Diese und noch weitere Forderungen legen wir aber nun nicht zu den Akten, sondern werden sie in zukünftigen Anträgen wieder einbringen.“