
„Vor dem Hintergrund der vielen Tausend Menschen, die auf eine Organtransplantation warten, halte ich die jetzt im Bundestag in Angriff genommene Lösung für sehr zielführend“, so Miersch.
Der Antrag sieht vor, dass alle Bürger in einer ersten Stufe von ihrer Krankenkasse schriftlich informiert und aufgefordert werden, sich im Hinblick auf ihre Organspendebereitschaft zu entscheiden. Regelmäßig soll dann diese Information und die Aufforderung aktualisiert werden.
„Bisher stand beispielsweise auch eine Variante zur Diskussion, bei der Bürger einer generellen Organspendepflicht hätten widersprechen sollen“, so Miersch. „Diesen Vorschlag habe ich abgelehnt“.
Die Krankenkassen werden künftig auch über das Verhältnis der Organspendeerklärung zu einer Patientenverfügung informieren.
Miersch hatte nach der Entscheidung des Deutschen Bundestages zu einer Neuregelung der Patientenverfügung in einer Reihe von Veranstaltungen über das Thema berichtet.
Beide Regelungen stellen nun das Grundrecht der Selbstbestimmung des Einzelnen bei ur-ethischen Fragen in den Mittelpunkt und sind deshalb durchaus als Meilensteine zu bezeichnen.