Zur Debatte um eine mögliche Änderung der Geschäftsordnung im Deutschen Bundestag erklärt der Bundestagsabgeordnete Matthias Miersch:
"Aktuell wird über Pläne berichtet, das Rederecht der Abgeordneten im Deutschen Bundestag einschränken zu wollen. Dazu möchte meine Position darlegen:
Ich werde keiner Regelung zustimmen, die es Abgeordneten verwehrt, jenseits der Fraktion eine mündliche Stellungnahme im Plenum des Deutschen Bundestages abgeben zu können.
Ich glaube sehr wohl, dass über die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages grundsätzlich diskutiert werden muss. Das betrifft vor allem die Frage, ob Plenardebatten so ablaufen müssen wie bisher, so dass zahllose Punkte donnerstags und freitags im Plenum diskutiert werden mit der Folge, dass weitere zahlreiche Punkte zu Protokoll gegeben werden müssen. Auch habe ich in der Vergangenheit Missbräuche der Geschäftsordnung erlebt, wenn z. B., 40 Abgeordnete einer Fraktion nach einem Tagesordnungspunkt in Form von minutenlangen persönlichen Stellungnahmen die gesamte Tagesordnung und den Ablauf der Plenarsitzung sprengten. Die jeweiligen Tagungspräsidenten waren allerdings immer so souverän, dass sie mit entsprechenden Situationen umgehen konnten, so dass sich die Frage stellt, ob wir hier eine rechtliche Neuregelung brauchen.
In keiner Weise verstehe ich den Zeitdruck. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass offensichtlich von allen Seiten davon Abstand genommen worden ist, Neuregelungen in der kommenden Sitzungswoche zu beschließen.
Wir sollten uns Zeit nehmen, um mit der Zivilgesellschaft grundsätzlich die Fragen der Parlamentsarbeit etc. zu besprechen. Transparenz, Lebendigkeit und das Wecken politischen Interesses hängen auch von der Form der Politikgestaltung ab. So halte ich es z. B. nicht für angemessen, Ausschusssitzungen grundsätzlich nicht öffentlich durchzuführen. Gerade hier geht es um die inhaltliche Vorbereitung der Beschlussfassung des Plenums. Das soll aber nur ein Punkt sein, der zeigt, dass die Debatte positiv nach vorne gerichtet sein müsste und sich in keiner Weise damit befassen darf, das Individualrecht des einzelnen Abgeordneten zu beschneiden.“