Problem Massentierhaltung: Miersch sieht Novellierung des Baugesetzbuches als Etappenerfolg

Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag eine Novellierung des Baugesetzbuches beschließen, die endlich auch eine erste Regelung für Kommunen enthält, gewerbliche Massentierhaltungsanlagen planungsrechtlich steuern zu können. In vielen Bereichen - z.B. im Westen Niedersachsens oder in den neuen Ländern – werden damit den Kommunen wichtige Steuerungshebel gegen Agrarfabriken an die Hand gegeben.

Der Bundestagsabgeordnete Matthias Miersch hält das Ergebnis für einen großen Erfolg, den auch die vielen Bürgerinitiativen in vielen Bundesländern erreicht hätten. „Gemeinsam haben wir in den letzten Jahren diskutiert und demonstriert“, so Miersch.

Ohne den Druck, der auch in Berlin bei CDU und FDP angekommen sei, wäre diese Entscheidung mit der schwarz-gelben Mehrheit nicht möglich gewesen.

„Viele Monate wurde verhandelt. Problematisch war zunächst, dass das Thema im Bauausschuss federführend diskutiert wurde. Landwirtschafts- und Umweltausschuss waren mitberatende Gremien. Zudem handelt es sich bei der Novelle des Baugesetzbuches um ein ganzes Paket unterschiedlicher Regelungen, die für die Kommunen wichtige Lösungsansätze beinhalten, wie z.B. den Umgang mit sogenannten Schrottimmobilien. Die schwarz-gelbe Bundesregierung und vor allem die Agrarpolitiker von FDP und CDU wollten zunächst das Thema Massentierhaltungsanlagen gar nicht substantiell behandeln. Dann hatte man sich dazu durchgerungen, Grenzwerte einzuziehen, mit denen die Privilegierung bei gewerblichen Anlagen erst ab 3000 Schweinen und 85000 Mastgeflügelplätzen entfallen wäre“, erklärt Miersch.

Mit dem Rückenwind der örtlichen Bürgerinitiativen, der Kommunalpolitik und den Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat (der allerdings nicht zustimmen muss) hätten SPD und Grüne eine Dynamik in die Verhandlungen gebracht.

„Nach vielen Verhandlungsrunden, in denen auch ich mich persönlich stets eingeschaltet habe, konnte nun ein erster wichtiger Etappensieg erreicht werden: Alle gewerblichen Betriebe mit mehr als 1500 Schweinemastplätzen oder mehr als 30000 Mastgeflügelplätzen unterliegen künftig der Planung und Steuerung der Gemeinden“, so Miersch.

Der Abgeordnete spricht ganz bewusst nur von einem „Etappensieg“, da ein weiteres wichtiges Ziel, das SPD und Grüne in ihren Ursprungsanträgen verfolgt hatten, noch nicht erreicht sei: Eine Beschränkung der Privilegierung bei Massentierhaltungsanlagen, die sich als „bäuerlicher Landwirtschaftsbetrieb“ auf § 35 Abs. 1 Ziff. 1 BauGB stützen können, wenn sie den theoretischen Nachweis einer ausreichenden Futtergrundlage erbringen. Dies sei mit dieser schwarz-gelben Mehrheit nicht durchsetzbar.

In bestimmten Regionen – gerade auch in der Region Hannover – stützen sich derzeit mehrere Landwirte auf diese Regelung. Miersch hofft deshalb auf einen Regierungswechsel im September und dann auf ein erneutes Aufgreifen der Problematik. Bis dahin müsse versucht werden, den Widerstand gegen diese Form der Massentierhaltung z.B. auf die Filtererlasse in NRW und Niedersachsen zu stützen oder auf die Möglichkeiten, die das „Netzwerk Bauernhöfe statt Agrarfabriken“ gerade publiziert hat. Letztlich gehe es auch um Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Hier hätten nicht zuletzt die Bürgerinitiativen schon ganz viel ehrenamtliches Engagement geleistet.