Mogelpackung bei Novellierung des Patentgesetzes

Seit über einem Jahr gibt es eine einheitliche Beschlusslage über Klarstellungen bei der Patentierung von Tieren und Pflanzen. Seitdem zögert Schwarz-gelb die Umsetzung dieses Beschlusses hinaus. Auf den letzten Drücker wird jetzt eine vermeintliche Umsetzung der Forderung beschlossen. Doch am Kern der Problematik, der Patentierbarkeit von konventionellen Pflanzen und Tieren sowie deren Produkte und Nachommen, hat sich nichts geändert. Denn die wichtigsten Baustellen wurden nicht angefasst.

Viel musste passieren, damit sich überhaupt etwas bei dem Thema Biopatente bewegte. Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen reichten Anfang Juni einen Änderungsantrag zur geplanten Patentnovelle ein. Dieser bezog sich exakt auf die vor über einem Jahr, auch mit den Stimmen von schwarz-gelb, beschlossenen Forderungen nach einem Verbot der Patentierung von Pflanzen und Tieren sowie deren Produkte und Nachkommen. So hätte der Beschluss nach dem über ein Jahr andauernden Schlingerkurs endlich in Gesetzesform gegossen werden können.

Doch jetzt stellt sich Schwarz-gelb abermals quer. Mit einem eigenen Antrag im Rechtsausschuss weichen CDU, CSU und FDP von der gemeinsamen Beschlussgrundlage ab. Lediglich die Patentierbarkeit konventioneller Tiere und Pflanzen aus klassischen Züchtungsverfahren soll ausgeschlossen werden. „Gerade die von der großen Beschwerdekammer nicht entschiedenen Fragen hinsichtlich der Patentierbarkeit von Produkten und Nachkommen wird nicht angesprochen. Gerade hier hätte der Gesetzgeber zur Auslegung beitragen können und müssen“ so Matthias Miersch, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Damit verpasst Schwarz-gelb die Chance, Rechtssicherheit zu schaffen und versteckt sich vor der Pflicht, dem europäischen Patentamt Paroli zu bieten. Mit einem so schwammigen Kurs, wie Schwarz-gelb ihn fährt, wird die Flut an Biopatenten nicht abreißen.