
"Es gilt nun, dieses Recht der Mitgliedstaaten, in Anlehnung an die kürzlich parteiübergreifend getroffene Entschließung des Bundesrates, rechtssicher auf europäischer Ebene zu verankern", so Matthias Miersch und Elvira Drobinski-Weiß. Zudem betonen beide, "Opt-Out ist nicht gleich Opt-Out". "Nun muss die genaue Ausgestaltung einer Opt-Out-Lösung vorangetrieben werden", so Miersch abschließend.