
"Die Risiken des Frackings bei der unkonventionellen Förderung von Erdgas, insbesondere bei der Schiefergasförderung, sind nicht abschätzbar. Eine kommerzielle Nutzung, wie zum Beispiel in den USA, kommt vor diesem Hintergrund nicht in Betracht. Nach dem Eckpunktepapier gilt ein solches Verbot mindestens bis zum 31.12.2021. Für die Forschung muss es darüber hinaus einen klar definierten Rahmen geben.
Das Eckpunktepapier enthält zudem Regelungen für die seit Jahrzehnten in Deutschland angewandte konventionelle Erdgasförderung im Sandgestein. Hier werden die Auflagen für den Schutz von Umwelt, Gesundheit und Trinkwasser deutlich verschärft. Zonen, in denen es kein Fracking geben darf, werden ausgeweitet und eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird für alle Vorhaben bei der Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen sowie zur Verpressung von Lagerstättenwässern verpflichtend festgeschrieben. Für den Umgang mit Lagerstättenwasser soll es neue, deutlich strengere Regeln geben. Im Bereich des Bergschadensrecht wird die Beweislastpflicht zulasten der Unternehmen und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger verändert."