
Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland erlaubt. Dabei wird allerdings nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking unterschieden. Mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurf wird das nun geändert. „Die vorliegenden Gesetzentwürfe nehmen nun endlich das in Angriff, wozu die Vorgängerregierung nicht in der Lage war. Sie sind daher ein längst überfälliger und wichtiger Schritt“, begrüßt Matthias Miersch, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landesgrupppen Niedersachsen und Bremen, den Gesetzentwurf.
„Uns als Niedersachsen ist es wichtig, dass die seit Jahrzehnten in unserem Bundesland praktizierte Förderung von Erdöl und Erdgas künftig unter modernen und hohen Umweltstandards sowie einer transparenten Bürgerbeteiligung erfolgt. Dem unkonventionellen Fracking erteilen wir hingegen auf Grund heute unabsehbarer Risiken eine klare Absage", so Miersch.
Deshalb sehen wir auch noch an zentralen Stellen Nachbesserungsbedarf. So haben wir unter anderem Beratungsbedarf hinsichtlich der Rolle und Aufgabe der im Wasserhaushaltsgesetz vorgesehenen und auf Wunsch der Union in den Gesetzentwurf aufgenommenen Expertenkommission. „Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass der Deutsche Bundestag über den kommerziellen Einsatz des unkonventionellen Frackings entscheidet. Keine Expertenkommission kann diese Aufgabe des demokratisch legitimierten Organs ersetzen“, so Miersch weiter.
„Das Positionspapier der SPD-Landesgruppen Niedersachsen und Bremen macht deutlich, dass für uns der Schutz von Mensch und Natur absoluten Vorrang vor kommerziellen Interessen hat. Für diesen und weitere Punkte werden wir uns in der parlamentarischen Beratung stark machen", so der Abgeordnete.