
Das MGH wird nun aufgefordert, den Förderantrag zu stellen. Nach dem erfolgreichen Interessenbekundungsverfahren steht einer Bewilligung nichts mehr im Wege. Bundesweit hatten sich 578 Mehrgenerationenhäuser für die vierjährige Förderung beworben. „Die Zahl der Bewerbungen beweist, dass sich das Konzept der Mehrgenerationenhäuser bewährt hat“, so der Abgeordnete. Aufbauend auf ihren bisherigen Erfahrungen ist es den Häusern im Bundesprogramm nun möglich, ihre Arbeit noch flexibler an ihrem Standort auszurichten.
„Aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausgangslagen der Kommunen kann es hier keine Patentrezepte geben“, erläutert Matthias Miersch. In Abstimmung mit der Kommune sollen die Mehrgenerationenhäuser daher Angebote entwickeln, die auf die jeweiligen Bedarfe vor Ort ausgerichtet sind. Durch die Ko-Finanzierung und die Einbindung der Mehrgenerationenhäuser in die örtliche Sozialraumplanung wird der Schulterschluss zwischen Häusern und Kommunen von Beginn an gewährleistet. Bei einer Bewilligung werden die Mehrgenerationenhäuser voraussichtlich bis Ende 2020 mit jeweils 40.000 Euro jährlich gefördert, wobei 30.000 Euro vom Bund finanziert werden.