


Wichtiger erscheint jedoch die Voraussetzungen zu formulieren, welche CETA erfüllen muss, um zustimmungsfähig zu werden und das Verfahren zu beschreiben, das nötig ist, um CETA demokratisch zu legitimieren. Beides erfüllt der vom SPD-Parteikonvent getroffene Beschluss. Entgegen einiger Auffassungen hat die SPD demnach nicht CETA zugestimmt, sondern Anforderungen an Inhalt und das weitere Verfahren formuliert.
Diese Meldung unternimmt den bescheidenen Versuch die Entwicklungen und die Arbeit des SPD-Bundestagsabgeortneten Matthias Miersch nachvollziehbar zu machen.
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23.10.2016 | Interview Passauer Neue Presse
Chronologie:
Ausgangspunkt war Mierschs CETA-Bewertung anhand der von der SPD gezogenen "roten Linien".
Der SPD-Parteivorstand hat am 5. September 2016 einen Antrag für den SPD-Parteikonvent vorbereitet und mehrheitlich beschlossen. Dieser ging Matthias Miersch nicht weit genug, weil er zwar Nachbesserungen im CETA-Vertragstext forderte, aber nicht detailliert genug auf die aus Mierschs Sicht kritischen Punkte einging.
Daher enthielt sich Matthias Miersch im SPD-Parteivorstand und machte sich im SPD-Bezirk Hannover für folgenden Ergänzungsantrag stark.
Der Vorstand der SPD im Bezirk Hannover hat den Änderungsantrag am 17. September 2016 beschlossen und am darauffolgenden Montag, den 19. September 2016, auf dem SPD-Parteikonvent eingebracht.
Der SPD-Parteivorstand hat als Antragssteller des Ursprungsantrages die Änderungen des Bezirks Hannover übernommen, sodass der folgende umfassende Antrag entstand, welcher von den Konventsdelegierten mehrheitlich beschlossen wurde.
Nach dem Parteikonvent gab Matthias Miersch die folgende persönliche Erklärung ab.
Matthias Miersch hat am 22. September 2016 zu der CETA-Diskussion im Bundestag gesprochen. Seine Rede finden Sie hier.
Am 13. Oktober 2016 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, die Anträge auf eine einstweilige Anordnung, welche mit den Klagen gegen CETA verbunden wurden, als unbegründet zurückzuweisen. Damit legt es sich nicht darauf fest, ob der CETA-Vertragstext mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dies wird Gegenstand der Entscheidung in der Hauptsache sein. Der Beschluss vom 13. Oktober besagt nur, dass es keiner vorläufigen Regelung bedarf, um schwere Nachteile abzuwenden. Die Presseerklärung des Gerichtes finden Sie hier.
Matthias Miersch führte zu dieser Entscheidung aus: "Wer nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von ‚grünem Licht für CETA‘ spricht, hat die Entscheidung nicht verstanden. Sie ist ein Weckruf an die Regierungen Europas, vor der Entscheidung des Ministerrats noch rechtsverbindliche Erklärungen aufzunehmen, um den Bedenken zu begegnen. Vor allem aber wird es auf die parlamentarischen Beratungen ankommen, wenn man nicht eine negative Hauptsachenentscheidung riskieren will. Der Konventsbeschluss der SPD hat all diese Fragen aufgeworfen und ein Verfahren aufgezeigt, um noch Änderungen zu erwirken. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist damit Rückenwind für all diejenigen, die nicht pauschal Ja oder Nein zum Abkommen sagen und muss sehr ernst genommen werden.“
Berichterstattung über den Konventsbeschluss:
ARD-Morgenmagazin vom 20. September 2016:
Weitere Rundfunkberichte:
Onlinepresse:
- TAZ vom 21. September 2016
- Sächsische Zeitung vom 21. September 2016
- Welt vom 20. September 2016
- Badische Zeitung vom 20. September 2016
- Sächsische Zeitung vom 20. September 2016
- Frankfurter Neue Presse vom 20. September 2016
- Zeit Online vom 19. September 2016
- FAZ vom 19. September 2016
- TAZ vom 19. September 2016
- Wiener Zeitung vom 19. September 2016
- Süddeutsche Zeitung vom 19. September 2016
- Neue Osnabrücker Zeitung vom 19. September 2016
- Kölner Stadt-Anzeiger vom 19. September 2016
Berichterstattung vor dem Konvent:
ARD-Morgenmagazin vom 23. August 2016:
Weitere Rundfunkberichte:
- FAKT vom 6. September 2016
- Tagesschau vom 21. August 2016
- Deutschlandradio – Informationen am Abend vom 17. August 2016
Onlinepresse:
- Spiegel Online vom 30. August 2016
- TAZ vom 24. August 2016
- Frankfurter Rundschau vom 18. August 2016
- Tagesspiegel vom 17. August 2016
- TAZ vom 17. August 2016
- Süddeutsche Zeitung vom 17. August 2016
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