Bezahlbares Wohnen ist mittlerweile die soziale Frage, die Menschen auch jenseits von Großstädten und dem dazugehörigen Umland, wie z. B. die Region Hannover, bewegt. Wohnung heißt Zuhause, Nachbarschaft, Teilhabe und ist identitätsstiftend. Wohnungen dürfen keine Spekulationsobjekte und Waren sein. In den Ballungsräumen steigen die Mieten seit Jahren stetig an. Rund 40% der Haushalte in Deutschlands Großstädten müssen derzeit mehr als 30% ihres Haushaltseinkommens ausgeben, um ihre Miete (brutto kalt) zu zahlen. Das entspricht rund 5,6 Millionen Haushalte, in denen 8,6 Millionen Menschen leben. Eine Million Haushalte zahlen sogar über 50% ihres Einkommens.
Die Bautätigkeiten für bezahlbare Mietwohnungen sind zu gering, und massive Bodenspekulation verschärft die Situation auf den Wohnungsmärkten. Gegen diesen Missstand vorzugehen, ist ein politisches Kernanliegen SPD-Fraktion. In der Bundesregierung und in den Ländern arbeiten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten daher mit vereinten Kräften an einer Verbesserung der Situation. Viele verschiedene Maßnahmen sind dafür notwendig. Mit dem Mieterschutzgesetz, das der Bundestag am 19. Oktober in erster Lesung beraten hat, legt die SPD-Fraktion ein wichtiges Instrument vor, um den Mietenanstieg zu bremsen und Verdrängung durch Luxussanierungen zu beenden. Den Regierungsentwurf finden Sie hier.
Dieser Gesetzesentwurf, ausgearbeitet von Justizministerin Katarina Barley, setzt sozialdemokratische Zeichen für den Mieterschutz und ist ein wichtiger erster Schritt. Erstmalig wird bundesweit eine Kappungsgrenze zum Schutz der Mieter vor Mieterhöhung nach Modernisierung eingeführt. Die Miete soll maximal um drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen dürfen. Außerdem soll die Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten von derzeit elf auf acht Prozent sinken. Neu ist ebenso eine vorvertragliche Auskunftspflicht des Vermieters zur Vormiete. Vermieter, die gezielt herausmodernisieren, müssen zukünftig mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist es jetzt wichtig, dass der Gesetzentwurf des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht aufgeweicht oder verwässert wird!