Barsinghausen, Springe, Lehrte, Laatzen und Seelze – alle fünf Jobcenter seines Wahlkreises hat Matthias Miersch anlässlich seiner Sommertour 2019 besucht. Das thematische Augenmerk lag dabei auf dem so genannten „Teilhabechancengesetz“. Am 1. Januar 2019 trat das Projekt „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in Kraft. Ziel der Initiative ist die Wiedereingliederung von Langzeitbezieherinnen und -beziehern von Leistungen aus dem SGB II (Hartz IV) in den Arbeitsmarkt. Teilnehmende Arbeitgeber werden mittels einer Bezuschussung zur Bezahlung des Projektteilnehmers für bis zu fünf Jahre unterstützt – in den ersten beiden Jahren zu 100 Prozent.
In Kombination mit den Besuchen der Jobcenter stand immer auch der Besuch eines Arbeitgebers auf dem Programm, der das Angebot in seinem Betrieb nutzt. „Ein Erfahrungsaustausch ist das A und O, um eventuell Stellschrauben neu zu justieren“, so Matthias Miersch. Die Jobcenter leisten hierzu die Schlüsselaufgabe. Dort werden zunächst die Kundinnen und Kunden individuell angesprochen und auf das Projekt vorbereitet. Parallel dazu werden die Kontakte zu Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern hergestellt. Dies alles geschieht im persönlichen Miteinander. Die Fallmanager*innen der Jobcenter bearbeiten alles sehr gewissenhaft, eng abgestimmt mit der jeweiligen Leitungsebene.
Bei aller Unterschiedlichkeit der Beschäftigungsmöglichkeiten stellt Matthias Miersch fest, dass das Teilhabechancengesetz greift und man nach dem ersten halben Jahr durchaus von einem Erfolgsmodell sprechen kann. Von 2500 in Niedersachsen abgeschlossenen Verträgen hat allein das Jobcenter Region Hannover bisher über 500 Menschen aus dem Langzeitbezug von Leistungen in Arbeit gebracht. Erfreulicherweise wird das Projekt hauptsächlich von der freien Wirtschaft genutzt und nicht – wie gedacht – von öffentlichen Arbeitgebern.
Bei allem Positiven aber gibt es auch Gründe, woran eine Wiedereingliederung scheitert. Unter einem der größten Hemmnisse haben oft Frauen und Alleinerziehende zu leiden: eine nicht optimale Kinderbetreuungsmöglichkeit. Denn die Kinderbetreuung bietet derzeit häufig nicht die notwendige Flexibilität, in den Randstunden z. B. vor 8 Uhr und nach 17 Uhr geeignete Betreuung in Krippe, Kita oder Schule zur Verfügung zu stellen, wenn Familie in diesen Zeiten nicht unter die Arme greifen kann. Oftmals scheitert dann leider eine Vermittlung aufgrund dieser Problematik. Hier ist Handeln auf vielen Ebenen Hand in Hand vonnöten. Matthias Miersch verspricht, auf jeden Fall am Ball zu bleiben und gemeinsam mit den maßgeblichen Akteuren auch hier Lösungen zu finden.