Ich habe dem „Bayrischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt“ Fragen zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen beantwortet. Die gestellten Fragen und meine Antworten finden Sie hier:
- Stimmt es, dass die SPD hier dem Entwurf nicht zustimmen kann? Unsere Landwirte brauchen Planungssicherheit. Nur dann können sie rechtssicher für mehr Tierwohl investieren. Der jetzige Gesetzentwurf definiert nicht, was unter Tierwohl zu verstehen ist. Die Definition des Begriffs Tierwohl würde den Gerichten überlassen werden. Keiner Seite wäre geholfen, da der gesellschaftliche Streit über zentrale Fragen nicht beigelegt werden würde. Das kann niemand wollen. In der vorliegenden Fassung können wir dem Gesetzentwurf daher nicht zustimmen.
- Was sind die Bedenken der SPD? Was muss nach Meinung der SPD hier noch aufgenommen werden? Landwirte brauchen Regelungen, auf die sie sich verlassen können. Das ist beim vorliegenden Entwurf nicht der Fall. Sehenden Auges einen Gesetzentwurf durchzuwinken, der zu Rechtsunsicherheit führt, bringt niemanden etwas. Wir brauchen eine klare Definition, was Tierwohl bedeutet. Hierzu gibt es wertvolle Vorarbeiten der sogenannten Borchert-Kommission, die leider in den letzten Monaten viel zu wenig von der Bundeslandwirtschaftsministerin und den Spitzen des Deutschen Bauernverbandes beachtet wurden. Zudem gibt es die Zukunftskommission Landwirtschaft. Hier liegen die Schlüssel, die in den Rechtsgrundlagen eingearbeitet werden müssen.
Wir haben seit einigen Wochen zudem eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Flächenbindung vorliegen. Darin sagt das OVG, dass die Flächen für den Futteranbau nur theoretisch vorhanden sein müssen. Das hätte zur Folge, dass Betriebe noch stärker von der Fläche entkoppelt werden. Eine Änderung des Baurechts muss diese Problematik erfassen. - Wie erklären Sie Landwirten, die baurechtliche Veränderungen an ihren Ställen für mehr Tierwohl vornehmen wollen, aber auf rechtliche Erleichterungen warten, dass die Politik hier nichts voranbringt? Der aktuelle Gesetzentwurf würde gerade nicht für Rechtssicherheit sorgen. Man würde den Landwirten etwas vormachen. Am Ende würden Gerichte entscheiden und die eigentlichen Fragen blieben ausgeklammert. Die SPD hat seit Jahren die Klärung der Fragen um Tierwohl, Landwirtschaft der Zukunft, etc. angemahnt. Frau Ministerin Klöckner und die Spitzen des Bauernverbandes haben sich dem lange verweigert. Erst jetzt, wo zahlreiche Landwirte auf die Straße gehen, hat man eingelenkt. Nun geht es darum diese Fragen in den Kommission zu klären. Nur so wird es auch Sicherheit für die Landwirte geben.
- Ist es für die SPD denkbar, die vorgesehenen baurechtlichen Erleichterungen im Gesetzgebungsverfahren beim Baulandmobilisierungsgesetz wieder einzubauen und dann zu verabschieden (hier waren die Erleichterungen ja mal vorgesehen)? Das ist für mich nur schwer vorstellbar. Bei beiden Gesetzentwürfen stehen uns noch sehr schwierige Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner bevor, da halte ich es nicht für zielführend, es noch zu Verkomplizieren, indem man beide Vorgänge miteinander verknüpft. Es würde auch die Verhandlungen weiter in die Länge ziehen, daran kann niemand ein Interesse haben. Hinzu kommt, dass es weitere negative Entwicklungen gibt.
- Bis wann wird das Baulandmobilisierungsgesetz Rechtskraft erlangen können? Das hängt vor allem davon ab, ob unser Koalitionspartner hier weiter blockiert und auf Zeit spielt oder nicht. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es wichtig, dass die von einem breiten Bündnis getragenen Beschlüssen des Wohngipfels und der Baulandkommission schnell in Kraft treten können. Denn die Mieterinnen und Mieter und die Kommunen warten händeringend auf die Verabschiedung, damit die Preisspirale auf dem Wohnungsmarkt endlich gestoppt wird.