Ich halte es für richtig, das Votum über eine allgemeine Impfpflicht zur Gewissensfrage zu erklären, die jeder Abgeordnete individuell beantworten muss.
Für mich ist aufgrund der Komplexität der Pandemiebekämpfung klar, dass diese nicht nur mit der Antwort auf die Frage „Impfplicht ja oder nein?“ bewältigt werden kann. Um der gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden, die jeder einzelne von uns trägt, braucht es mehr als ein kategorisches schwarz-weiß-Denken in dieser Frage.
Als Jurist sind für mich stets zwei Säulen entscheidend: Die Verhältnismäßigkeit zum einen und die Zweckerreichung zum anderen. Es bedarf einer angemessenen Abwägung. In den kommenden Wochen werde ich die Debatten, aktuellen Zahlen und auch Empfehlungen von Experten, beispielsweise des Ethikrates, in meine Entscheidung miteinbeziehen. Bis dahin gilt es schnell die Frage nach der Verfügbarkeit und Dauer der Wirkung der verfügbaren Impfstoffe zu klären. Denn eine Impfplicht wird nicht zum gewünschten Erfolg führen können, wenn sich nichts an den bundesweit langen Warteschlangen vor den Impfbussen ändert.
Bei all den Diskussionen ist mir wichtig zu betonen, dass in einer globalisierten Welt, wie die, in der wir leben, Deutschland die Pandemie nicht alleine bekämpfen kann. Wir merken immer wieder, dass ein nationales Vorgehen im internationalen Kontext nicht wirkt. Das Virus kennt eben keine Ländergrenzen. Deshalb braucht es bei so wichtigen Entscheidungen auch zwingend Verständigungen auf europäischer und internationaler Ebene.