Als Bundestagsabgeordneter erhalte ich gemäß Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes eine Entschädigung (umgangssprachlich Diät), die meine Unabhängigkeit als Abgeordneter sicherstellen soll.
Die Abgeordnetenentschädigung soll angelehnt sein an die Besoldung von Richtern der obersten Bundesgerichte bzw. an Bürgermeister kleiner Städte (50.000 bis 100.000 Einwohner). Die automatische Erhöhung wurde im Jahr 2020 ausgesetzt. Für das Jahr 2021 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass die Abgeordnetenentschädigung aufgrund der Corona-Pandemie um 0,7 Prozent sinkt.
Meine monatliche Diät beträgt seit dem 1. Juli 2023 10.591,70 Euro. Sie ist einkommensteuerpflichtig. Jährliche Sonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es nicht.
Im Rahmen der Amtsausstattung erhalten Abgeordnete eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von 4.725,48 Euro pro Monat. Diese soll die Kosten decken, die in Ausübung des Mandats entstehen. Von diesem Geld bezahle ich unter anderem die Miete und Unterhaltskosten für mein Wahlkreisbüro in Hannover, Büromaterialien, Fahrtkosten in meinem Wahlkreis und die Kosten für meine Wohnung in Berlin. Kosten, die über die Pauschale hinausgehen, können nicht steuerlich abgesetzt werden. (Stand: 1.1.2023)
Für die Ausstattung meines Berliner Abgeordnetenbüros steht mir ein Betrag von höchstens 12.000 Euro jährlich als sogenannte Sachmittelpauschale zur Verfügung. Die Summe bekomme ich aber nicht zur freien Verfügung ausgezahlt. Büromaterialien für mein Berliner Büro, Fachbücher, Briefpapier, technische Geräte, Telefon- und Internetkosten uvm. kann ich über die Bundestagsverwaltung abrechnen.
Für Reisen im Zusammenhang mit meinem Bundestagsmandat habe ich eine Freifahrkarte für die 1. Klasse der Deutschen Bahn und bekomme Inlandsflugkosten, die in Ausübung meines Mandates anfallen, erstattet. In Berlin kann ich den Fahrdienst des Deutschen Bundestages bei Bedarf nutzen.
Für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hannover und Berlin kann ich über monatlich 23.205 Euro Arbeitnehmer-Brutto verfügen. Dieses Geld erhalte ich wiederum nicht selbst, sondern die Bundestagsverwaltung verwaltet und bezahlt die Gehälter meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aus dieser Pauschale können auch bestimmte Dienstreisen meiner Mitarbeiter bezahlt werden. (Stand: 1. April 2022)
Zurzeit beschäftige ich…
… in Berlin:
- zwei wissenschaftliche Mitarbeiter (volle Stellen)
- einen studentischen Mitarbeiter (20 Std./Woche)
- Sachbearbeiter (29 Std./Woche)
… in Hannover:
- eine Sachbearbeiterin (volle Stelle)
- einen studentischen Mitarbeiter (12 Std./Woche)
- eine verrentete Mitarbeiterin in geringfügiger Beschäftigung (5 Std./Woche)
Für meine Tätigkeit als Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung seitens der SPD-Bundestagsfraktion, die ich voll zu versteuern habe.
Nach mehreren Änderungen im Bereich der Altersversorgung ist derzeit folgende Situation gegeben:
Ein Mitglied des Deutschen Bundestages erhält nach seinem Ausscheiden eine Altersentschädigung, wenn er/sie das 67. Lebensjahr vollendet und dem Deutschen Bundestag mindestens ein Jahr angehört hat. Damit gilt auch für Abgeordnete künftig der Grundsatz „Rente mit 67“.
Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit erhält die/der Abgeordnete (vor dem 31.12.2007) eine Anwartschaft von 3,0 % der monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Für die Zeit nach dem 01.01.2008 erhält die/der Abgeordnete eine Anwartschaft von 2,5 %.
Der Höchstsatz der Altersentschädigung beträgt 67,5 % der monatlichen Diät. Um dieses zu erreichen, muss ein/e Abgeordnete/r mindestens 27 Jahre Parlamentsmitglied gewesen sein.
Für den Übergang zwischen Abgeordnetentätigkeit und Wiedereinstieg in den Beruf erhält ein Abgeordneter für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit ein Übergangsgeld in Höhe der geltenden Diät. Ein Abgeordneter, der acht Jahre dem Parlament angehörte, erhält also für acht Monate das Übergangsgeld, wobei das Übergangsgeld höchstens 18 Monate gezahlt wird und andere Einkünfte ab dem zweiten Monat angerechnet werden.
Allgemeine Ausführungen finden Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages.
Politisch aktiv zu sein, setzt nach meiner Auffassung stets ein gewisses Maß an Unabhängigkeit voraus. Vor mehr als 20 Jahren habe ich mir als selbständiger Rechtsanwalt eine berufliche Existenz aufgebaut. Diese will ich mir erhalten, zumal ich nicht absehen kann, wie lange meine Abgeordnetentätigkeit andauert.
Beurlaubungsmöglichkeiten wie im öffentlichen Dienst, etc. gibt es nicht. Schließlich steht auch die Existenz meiner Mitarbeiter auf dem Spiel, so dass ich die anwaltliche Tätigkeit eingeschränkt fortsetze.
Leider wird durch die aktuelle Veröffentlichungsregelung der Eindruck erweckt, dass ein Anwalt die veröffentlichte Summe als zusätzliches Einkommen bezieht. Dabei wird übersehen, dass es sich um Brutto-Einkommen handelt. Für die Aufrechterhaltung der Kanzlei und für die Bezahlung der Mitarbeiter entstehen jedoch feste Kosten, so dass der wesentliche Teil meiner veröffentlichten Einnahmen für die Begleichung dieser monatlichen Kosten aufgewendet wird.
Folgende Punkte habe ich mir selbst als Maßstab und Leitlinie für mein Handeln gesetzt:
- Ich nehme kategorisch keine Geldspenden an.
- Ich nehme grundsätzlich keine Geschenke oder Essenseinladungen an. Eine Ausnahme ist möglich für:
a) die übliche und den parlamentarischen Gepflogenheiten entsprechende Bewirtung bei Veranstaltungen, an denen ich im Rahmen meines Mandats teilnehme,
b) geringwertige Sachleistungen, wie z.B. Weihnachtskalender, soweit ich diese nicht ohnehin für wohltätige Zwecke spende. - Jede/r Interessenvertreter/in, die/der mit mir ein Gespräch führt, muss damit rechnen, dass der Gesprächsinhalt unter Nennung des Namens und der Interessengruppe veröffentlicht wird. Daneben achte ich stets auf eine ausgewogene Teilnahme an Veranstaltungen von oder im Zusammenhang mit Interessengruppen. Keinesfalls bevorzuge ich finanzstarke oder einflussreichere Interessengruppen.
- Ich unterstütze die Initiative, dass Abgeordnete für drei Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag auf Tätigkeiten verzichten, die zu einem erheblichen Teil aus Lobbyarbeit bestehen.
- Für meine Mitarbeiter ist es selbstverständlich, keine Belohnungen, Geschenke oder Essenseinladungen in Bezug auf ihre Tätigkeit entgegenzunehmen. Es gelten die unter Punkt 2 genannten Ausnahmen entsprechend.
- Einzeldienstreisen ins Ausland lege ich offen, indem ich einen Reisebericht auf meiner Website veröffentliche. Ich lege offen, wann ich weshalb wohin reise, auf wessen Einladung die Reise erfolgte, wer die Kosten trägt und ob die Dienstreise mit einer privaten Reise verbunden wurde.
- Ich beschäftige keine Familienangehörigen.
Ferner halte ich mich an die Verhaltensregeln zur Wahrnehmung von Ämtern, Funktionen und Mandaten laut Beschluss des SPD-Parteivorstandes vom 17.07.2017.